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Schwarzarbeit in Dingolfing: Gastronom verurteilt

Schwarzarbeit in Dingolfing: Gastronom verurteilt

Sozialversicherungsbeiträge für Angestellten nicht bezahlt

Im bayerischen Dingolfing ist ein Fall von Schwarzarbeit vor Gericht gekommen. Die Ermittlungen des Hauptzollamts Regensburg sorgten dafür, dass vor dem dortigen Amtsgericht eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verhängt wurden. Ein Gastronom wurde hierzu verurteilt und muss mit einer Bewährungsstrafe rechnen. Darüber hinaus müssen die nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträge für die Angestellten sowie die Verfahrenskosten von dem verurteilten Straftäter übernommen werden.
 

Dank der Ermittlungen wurde deutlich, dass sich die Schwarzarbeit über den Zeitraum von rund fünf Jahren erstreckte. Die Arbeitnehmer wurden angestellt ohne dass hierfür Anmeldungen zur Krankenkasse oder der Berufsgenossenschaft erfolgten. Es gilt sogar als nachgewiesen, dass der Gastronom grundsätzlich schwarz bezahlte und Schwarzarbeit förderte. Der entstandene Schaden wurde dabei auf rund 200.000 Euro beziffert.
 

Die Gastronomiebranche gilt nachweislich als besonders anfällig für Schwarzarbeit. Auf welche Weise und in welchen Positionen der verurteilte Gastronom die Schwarzarbeit in Dingolfing ausüben ließ, ist nicht bekannt. Das Bezahlen ohne korrekte Abrechnung bringt jedoch eine Fülle an Nachteilen mit sich. Auf der einen Seite werden dem Staat sowie den Sozialversicherungsträgern Steuergelder vorenthalten, andererseits erleiden auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Nachteile durch fehlende soziale Absicherung.
 

Experten sind zudem der Meinung, dass sich Schwarzarbeit in der Gastronomie nicht lohnt. Neben dem hohen Risiko von Ermittlungen machen sich die Gastwirte auch gegenüber dem Personal angreifbar und sichern sich unrechtmäßige Vorteile gegenüber der Konkurrenz.
 

Durchgeführt wird die Schwarzarbeit meist, indem Getränke oder Speisen schlichtweg nicht in die Kasse, sondern in die eigene Tasche der Angestellten kassiert wird. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass Angestellte mit einer geringfügigen Tätigkeit gemeldet werden, jedoch deutlich mehr Stunden arbeiten. Der zusätzliche Arbeitslohn wird dann bar vergolten.
 

Für die Arbeitnehmer hat die Schwarzarbeit ebenfalls Nachteile. Natürlich müssen auch von dieser Seite Beiträge zu Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung nachgezahlt werden und auch die Steuer dürfte nachveranlagt werden. Des Weiteren entstehen erhebliche Probleme bei einem Unfall, da dieser nicht ausreichend versichert ist.
 

Nach Kontrollen des Zolls in Bayern Ende 2020

 

Der süddeutsche Zoll deckte bei Kontrollen auch im Jahr 2020 zahlreiche Fälle von Schwarzarbeit auf. Nahezu alle Bereiche des Wirtschaftslebens sind betroffen, Hotel- und Gaststättenbetriebe, die Personenbeförderung, Bau, Gebäudereinigung, Sicherheitsdienstleistungen, Pflege und Verleiher. Mit der Kampagne #EU4FairWork sollen in ganz Europa Arbeitsbedingungen verbessert werden. Das Motto lautet: Reguläre Arbeitsplätze schaffen, illegale Beschäftigung bekämpfen. Die Einhaltung des Mindestlohnes wird überprüft: Hilfsarbeiter auf dem Bau erhalten aktuell 12,55 Euro pro Stunde. 
 

Quelle: Idowa.de

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.