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Schwarzarbeit in Frankfurt: Firmenchef nur Strohmann?

Schwarzarbeit in Frankfurt: Firmenchef nur Strohmann?

In einem Fall von Schwarzarbeit in Frankfurt scheint sich nun herauszustellen, dass der mutmaßliche Haupttäter lediglich ein Strohmann war. Vor dem Landgericht Frankfurt muss sich der 34-jährige Bauunternehmer verantworten, der als Geschäftsführer eingetragen war. Die Anklage lautet auf mehrfache Schwarzarbeit und damit einhergehender Steuerhinterziehung. Dabei entstand nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ein Schaden in Höhe von mehreren Millionen Euro.

Offensichtlich wurde die Schwarzarbeit begangen, indem zwischen 60 und 70 Arbeiter entweder gar nicht oder nicht vollständig bei den Sozialversicherungsträgern angemeldet wurden. Auf  diese Weise mussten keinerlei Sozialversicherungsbeiträge und auch keine Lohnsteuer entrichtet werden. Allein hieraus resultiert ein Schaden in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro, der sich noch um knappe 700.000 Euro erhöhen konnte. Letztere Summe spielt jedoch im Rahmen des derzeitigen Prozesses keine Rolle, da der angeklagte Bauunternehmer möglicherweise nicht zu einer Zahlung verpflichtet war.

Bereits am ersten Verhandlungstag wurde festgestellt, dass der Geschäftsführer des Unternehmens gar nicht dessen Geschicke regelte, sondern lediglich den Strohmann für einen seiner Landsleute gab. Der eigentliche Kopf der Firma befindet sich jedoch derzeit auf der Flucht. Entsprechend der nur untergeordneten Funktion ist durchaus möglich, dass der Angeklagte trotz der Schwere der Tat und der Höhe der Schadenssumme lediglich eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren aufgebrummt bekommt.

Die Baubranche ist immer wieder Schauplatz für Schwarzarbeit, was auch damit zu tun hat, dass hier zahlreiche ungelernte Kräfte arbeiten können. Vielfach sind die Zugriffe für die Ermittler schwierig, da das Terrain unübersichtlich ist und flächendeckend abgeriegelt werden muss. Zudem werden direkt vor Ort meist nur die „kleinen Fische“ geschnappt, während die Hintermänner nicht entdeckt werden können.

Ein weiteres Problem besteht darin, dass die Prozesse meist deutlich später als die Taten folgen. Im konkreten Fall geht es um Straftaten, die sich bereits im Jahr 2009 ereignet haben und damit rund sieben Jahre zurückliegen. Inwieweit sich hier noch valide Zeugenaussage bekommen lassen, erscheint fraglich.

Seitens der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Frankfurt wurden fünf Verhandlungstage angesetzt, in denen eventuell auch die Struktur der Schwarzarbeit ans Tageslicht gebracht wird.

Quelle: Frankfurter Neue Presse

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.