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Düsseldorf: A.M.G. DETEKTIV AG ermittelt in Sorgerechtsfall

Oft leiden Kinder nach einer Trennung am meisten. Vor allem in Fällen wie diesem: Statt beim Vater lebten die zwei Kinder bei ihrer überforderten und lieblosen Mutter. Bis der besorgte Vater Privatdetektive der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG engagierte.

Rund fünf Millionen Menschen leben im Ruhrgebiet. Die international tätige Detektei A.M.G. DETEKTIV AG hat hier zwei Niederlassungen – in Köln und Düsseldorf. Von beiden Niederlassungen waren im aktuellen Fall Privatdetektive und -detektivinnen im Einsatz. Ihre Aufgabe war es, die Mutter zweier Kinder zu beobachten, der nach der Trennung das Sorgerecht zugesprochen worden war.

Wenn Väter sich um das Wohl ihrer Kinder sorgen

Dem in Düsseldorf wohnenden Vater, Rainer M., war zu Ohren gekommen, dass seine Ex-Frau häufig wechselnde Männerbekanntschaften pflegte und die Kinder sehr oft zu ihrer Mutter abgeschoben hatte. Daher beauftragte er die Detektive der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG damit, seine Frau zu observieren. Ziel war es, herauszufinden, in welcher Situation und in welchem Umfeld seine Kinder aufwachsen. 

Erschreckende Details in Düsseldorf

Nach einer umfassenden Befragung von Menschen aus dem direkten Umfeld der Kinder und einer Observation der Zielperson durch die Detektei A.M.G. DETEKTIV AG in Düsseldorf war klar, dass die Situation ein schnelles Ende finden musste: Die Kinder waren immer wieder mit blauen Flecken im Kindergarten erschienen. Die Mutter schreckte vor Schlägen nicht zurück. Und sie arbeitete als Tänzerin in verschiedenen Table-Dance-Bars im Ruhrgebiet. 

Das sagt der Gesetzgeber

Ist die Kommunikation zwischen Eltern stark gestört, spricht das gegen ein gemeinsames Sorgerecht. Das Sorgerecht nur eines Elternteils ist zum Wohl des Kindes vorzuziehen. So entschied das Brandenburgische Oberlandesgericht (Az.: 13 UF 134/18).

In dem verhandelten Fall lag das Sorgerecht für die Tochter bei der Mutter. Der Vater strebte das gemeinsame Sorgerecht an, das Kind stimmte dem zu. Vor Gericht hatte er letztlich keinen Erfolg. Das Oberlandesgericht lehnte die gemeinsame Sorge ab. Die Ausübung der gemeinsamen Verantwortung setze die funktionierende Kommunikation und Übereinstimmung zwischen den Eltern voraus. Es sei aber zu befürchten, dass das Kind durch die gemeinsame Sorge belastet würde. Das sei hier wegen der gestörten Kommunikation der Eltern der Fall. Das Gericht befürchtete negative Folgen für die Tochter, die bereits jetzt unter dem Loyalitätskonflikt litt.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.