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Detektei in Baden-Baden bringt Diebstahl ans Licht

Detektei in Baden-Baden bringt Diebstahl ans Licht

Der mondäne Kurort Baden-Baden und seine Spielbank waren der Schauplatz für Ermittlungen der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG. Es ging um einen Fall von Diebstahl und Abrechnungsbetrug in einem mittelständischen Unternehmen. Nach acht Tagen konnte die Privatdetektei der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG Baden-Baden den Fall lösen und Beweismittel liefern.

Beauftragt wurden die Detektive dabei von einem mittelständischen Unternehmen aus der Autozulieferbranche. Dem Juniorchef war bei der Überprüfung der Quartalszahlen ein Fehlbetrag in Höhe von mehreren Tausend Euro aufgefallen, die sich auch die Buchhaltung nicht erklären konnte. Zudem waren die Abrechnungen eines Außendienstmitarbeiters in den letzten Monaten deutlich angestiegen, ohne dass dieser seine Umsätze gesteigert hatte.

Familienbetrieb in Baden-Baden ist Mitarbeitern gegenüber sehr loyal

Da es sich bei dem Auftraggeber jedoch um ein Familienunternehmen handelte und der mutmaßlich verdächtige Außendienstler bereits seit mehr als zehn Jahren für das Unternehmen tätig war, tat sich die Unternehmensleitung mit der Formulierung eines konkreten Anfangsverdachts schwer. Entsprechend diskret gingen dann auch die ersten Ermittlungen durch die Detektei A.M.G. DETEKTIV AG Baden-Baden vonstatten. Im ersten Schritt untersuchten die Privatermittler erst einmal das Muster, nach dem Geld „verschwand“. Dann versuchten sie einen Zusammenhang zum Außendienst herzustellen. Erst danach folgte eine Observation.

Außendienstmitarbeiter wird von der DETEKTIV AG beschattet

Die Privatdetektive der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG Baden-Baden vollzogen die einzelnen Stationen der Außendienstfahrten nach. Schon bald stellte sich heraus, dass in regelmäßigen Abständen auch das Casino Baden-Baden angefahren wurde. Zunächst erschien dies den Detektiven der DETEKTIV AG Baden-Baden nicht verdächtig, doch nach dem dritten Mal folgte einer der Ermittler dem Außendienstler. Es zeigte sich, dass Herr X (dessen Name wir aus Gründen der Diskretion selbstverständlich nicht nennen), viele Stunden am Roulettetisch zubrachte und dort offensichtlich kein Unbekannter war.

Anfangsverdacht: Glücksspiel während der Arbeitszeit

Das allein reichte jedoch nicht aus, um eine mutmaßliche Untreue oder einen Abrechnungsbetrug nachzuweisen. Ein Anfangsverdacht war jedoch vorhanden, und so forschte die Detektei A.M.G. DETEKTIV AG Baden-Baden im Umfeld der Zielperson und fand heraus, dass bereits mehrere Kredite existierten und die finanzielle Situation – gelinde gesagt – als angespannt gelten konnte. Kundenbesuch? Fehlanzeige!

Bei genauer Überprüfung der Abrechnungen stellte sich zudem heraus, dass Kundenbesuche ausgewiesen wurden, wenngleich sich Herr X nachweislich in den Räumen des Casinos Baden-Baden befand. Dadurch, dass die Detektei A.M.G. DETEKTIV AG die Beobachtung umfassend dokumentierte, war der Abrechnungsbetrug nachweisbar.

Doch wo ist das Geld?

Die Privatdetektei A.M.G. DETEKTIV AG gab dem Auftraggeber in Baden-Baden einen Zwischenbericht und besprach, eine Videokamera zur Mitarbeiterüberwachung zu installieren. Diese sollte den Diebstahl von Bargeld nachweisen und damit den Fehlbetrag in der Unternehmenskasse erklären. Die Installation der Videoüberwachung erfolgte außerhalb der Arbeitszeiten. Dadurch, dass die Detektei A.M.G. DETEKTIV AG Baden-Baden mit einer modernen Nadelöhrkamera arbeitete, war die Vorrichtung mit dem bloßen Auge nicht zu erkennen.

Es dauerte hier nur kurze Zeit, bis Herr X sprichwörtlich in flagranti beim Griff in die Kasse erwischt wurde.

Mitarbeiter wird in Baden-Baden zur Rede gestellt

Gemeinsam mit der Unternehmensleitung stellte die Detektei A.M.G. DETEKTIV AG Baden-Baden den untreuen Mitarbeiter zur Rede, der sowohl den Diebstahl als auch den Abrechnungsbetrug gestand. Als Grund gab es seine Spielsucht an. Vor einer Entlassung hat ihn dies jedoch nicht geschützt, doch sah der Arbeitgeber infolge der langjährigen Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters von der Einleitung eines Strafverfahrens ab.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.