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Verstoß gegen Wettbewerbsrecht in Kaiserslautern

Ein angesehenes Restaurant in Kaiserslautern war der Ausgangspunkt für die Ermittlungen zu möglichen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht in diesem Fall. Der Restaurantleiter hatte unsere Detektei kontaktiert, weil es einen auffälligen Rückgang bei den gebuchten Weihnachtsfeiern in den Monaten November und Dezember gegeben hatte. Es stand die Befürchtung im Raum, dass jemand gezielt jahrelange Stammkunden abgeworben haben könnte. Immerhin waren die Vorreservierungen für die Weihnachtsfeiern von Firmen ohne erkennbaren Grund um mehr als 80 Prozent eingebrochen. Aufgrund von diversen Vorerfahrungen mit Fällen, in denen gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen wurde, machten die Detektive zunächst eine Bestandsaufnahme möglicher Spuren für die geplanten Beobachtungen.

Frühere Mitarbeiterin im Fokus der Ermittlungen

Im Gespräch mit dem Restaurantleiter ließ sich in der Tat eine mögliche Spur für die Ermittlungen finden: So hatte eine leitende Mitarbeiterin etwa acht Monate zuvor von selbst die Kündigung eingereicht, da sie sich nach eigener Aussage in ihrem beruflichen Vorankommen gehindert und mit ihren Ideen für Optimierungen nicht ernst genommen sah. Die Ermittler konnten nach einer kurzen Recherche feststellen, dass die 36-jährige Ex-Mitarbeiterin mittlerweile als Teilhaberin eines Restaurants in einem anderen Stadtteil von Kaiserslautern fungierte. Da der Auftraggeber die aktuell ausgebliebenen Firmenkunden unmöglich selbst ansprechen und deren Entscheidung für ein anderes Lokal infrage stellen konnte, sollte die DETEKTIV AG das neue Restaurant beobachten. So sollte bei den Ermittlungen rund um das Konkurrenz-Lokal mit technischen Hilfsmitteln dokumentiert werden, ob es sich tatsächlich um einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht im Sinne gezielt abgeworbener Kundschaft handelte.

Erfolg der Konkurrenz in Kaiserslautern fast vollständig auf zweifelhafte Geschäftspraktiken gebaut

Die Ermittler fuhren in Kaiserslautern eine zweigleisige Strategie: Einerseits sollte eine Anfrage für eine angeblich geplante Veranstaltung im Konkurrenz-Lokal möglicherweise rechtswidrige Kampfpreise aufdecken. Andererseits wurden Beobachtungen zu den Firmenkunden vor Ort durchgeführt. Tatsächlich bestätigte sich der gehegte Verdacht und es handelte sich bei den Gästen des Lokals in der Vorweihnachtszeit durchwegs um frühere Stammkunden des Auftraggebers. Zusätzlich fand sich aber in der E-Mail-Antwort zur Veranstaltungsanfrage explizit das Angebot, dass Stammkunden des früheren Arbeitgebers der Verdächtigen auf alle Veranstaltungskosten pauschal 20 Prozent Rabatt erhalten sollten. Die Ergebnisse der Beobachtungen führten zu einem Verfahren, bei dem die Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht geahndet wurden. Schließlich hatte die ehemalige Mitarbeiterin des Auftraggebers nach ihrer Kündigung firmeninterne Daten entgegen ihrer arbeitsrechtlichen Pflichten benutzt, um diesem gezielt Marktanteile abzugraben.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.