Eine 13-jährige Gymnasialschülerin aus dem niedersächsischen Vechta wird seit einigen Wochen durch ein Sex-Video gemobbt. Mitschüler verbreiteten über den Nachrichtendienst „WhatsApp“ das pornografische Video unter Angabe des Namens der 13-jährigen, obwohl diese dort nicht zu sehen ist. Nun erstattete die Schülerin Anzeige wegen Verleumdung auf sexueller Basis.
Vechtas Polizeikommissar Ulrich Suhr zufolge, sollen die Schüler des Gymnasiums das Video bereits seit Wochen in der gesamten Schule verbreitet haben. Neben dem Namen sollen sie dabei zuletzt auch angefangen haben, die Handynummer der 13-jährigen mit anzugeben. Das Video selbst soll aber nicht das Mobbingopfer zeigen, sondern ein Mädchen, das der Schülerin nur ähnlich sieht. Wer das Mädchen in dem Video tatsächlich ist, ist bis jetzt ungeklärt, allerdings soll es sich dabei eindeutig um Kinderpornografie handeln. Auch der Ursprung des Videos sowie die Person, die das Video als erstes weiterleitete, sind bis jetzt noch nicht ermittelt. Aus Datenschutzgründen darf die Polizei jedoch nicht ohne weiteres die Kommunikationsdaten aller an der Weiterverbreitung des Videos beteiligter Schüler zurückverfolgen, was die Ermittlungsarbeiten stark erschwert. Ein richterlicher Beschluss wäre hierfür nötig, der aber nicht einfach zu bekommen ist. Auch das vollständige Entfernen des Videos aus dem Internet ist laut dem Polizeikommissar so gut wie unmöglich, da sich das Video mittlerweile zu stark verbreitet hat.
Für das betroffene Mädchen ist die Situation eine schwere psychologische Belastung. Sie hatte das Mobbing zunächst für sich behalten. Erst nachdem sie einen Anruf erhielt, in dem ihr angeboten wurde die Szenen aus dem Video nachzuspielen, weihte sie schließlich ihre Mutter ein, die dann sofort die Polizei einschaltete. Die Handynummer der 13-jährigen wurde inzwischen ebenfalls geändert.
Das sagt der Gesetzgeber
Wenn Teens heute mit dem Smartphone im Internet surfen und mit Freunden Text, Fotos und Videos austauschen oder auf Sozialen Netzwerken Daten ablegen, dann machen sie sich sichtbar und somit angreifbar. Aus der digitalen Anonymität heraus fällt es leichter, Opfer zu beleidigen. Cybermobbing kann jeden treffen, doch die Täter machen sich strafbar der Beleidigung nach § 185 StGB, der Üblen Nachrede nach §186 StGB, oder der Verleumdung nach §187 StGB. In schweren Fällen kommt es sogar zu Diebstählen, Beleidigungen, Sachbeschädigungen oder Körperverletzungen.
Besonders bei Fotos und Videos gelten die Rechte am eigenen Bild. Wer unbefugt Fotos von anderen in privaten Situationen oder einem peinlichen, wehrlosen Moment aufnimmt und ohne deren Einwilligung veröffentlicht, macht sich schuldig nach § 201a Strafgesetzbuch (StGB). Dem Opfer bleibt das Recht auf eine schriftliche Abmahnung, in der klar kommuniziert wird, dass das Foto oder das Video umgehend gelöscht werden muss. Mobbing-Attacken sollten in jedem Fall bei der Polizei angezeigt werden.
Die Detektive der A.M.G. Detektiv AG sind geschult auf Datensicherheit, wir beraten Sie gerne zum Umgang mit Cyber-Attacken und unterstützen Sie bei der Tätersuche. Für Mobbing im realen Umfeld durch Mitschüler oder Kollegen können wir Personenschutz und die Überwachung möglicher Verdächtiger veranlassen. Unsere Hotline ist rund um die Uhr erreichbar.