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Abrechnungsbetrug: Ermittlungsverfahren gegen Pflegedienste

Abrechnungsbetrug: Ermittlungsverfahren gegen Pflegedienste

Immer wieder berichten die Medien über Abrechnungsbetrug in der ambulanten Pflegebranche. In diesem Zusammenhang wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren durch die zuständigen Staatsanwaltschaften eingeleitet. Durch solche Betrügereien sollen den Krankenkassen und Sozialämtern jedes Jahr rund eine Milliarde Euro verloren gehen. Diesem hohen finanziellen Schaden durch den Pflegebetrug wollen Politik und Justiz mit schärferen Kontrollen und spezialisierten Juristen entgegen wirken.

Wie geht der Abrechnungsbetrug von statten?

Besonders häufig bedienen sich die Betrüger der Masche, dass sie Leistungen abrechnen, die in der Realität gar nicht, qualitativ unzureichend oder nur teilweise erbracht wurden. Berichtet wurde auch schon von Fällen, in denen ambulante Pflegedienste Leistungen abgerechnet haben, die tatsächlich von den Angehörigen erledigt wurden. Pflegedienste, die auf diese Weise Geschäfte machen, begehen einen Betrug gemäß § 263 StGB. Leidtragende sind bei diesen Machenschaften die pflegebedürftigen Menschen.

Wie kann der Abrechnungsbetrug in der Pflegebranche verhindert werden?

Die Abrechnungsabläufe in der Pflegebranche sind sehr unübersichtlich, wodurch den zuständigen Behörden der Überblick über die Pflegedienste in ihrem Zuständigkeitsbereich fehlt. Zudem muss der Gesetzgeber den Kontrollbehörden auch bei ambulanten Pflegediensten die Möglichkeit einräumen, unangemeldete Kontrollen durchzuführen. Denn momentan dürfen die Krankenkassen nur jedes halbe Jahr und nicht unangemeldet kontrollieren. Zusätzlich sollen Sozialämter, Pflegekassen, Polizei und Staatsanwaltschaften in Zukunft enger zusammen arbeiten, damit Betrügereien schneller auffallen. Laut Experten brauchen die Staatsanwaltschaften zudem spezialisierte Juristen, die sich mit Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen auskennen.

Pflegedienste sind nicht immer schuldig

Die Ermittlungsverfahren werden von den zuständigen Behörden häufig deshalb eingeleitet, weil die betreffenden Pflegedienste ihren Dokumentationspflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind. Doch nicht alle ambulanten Pflegedienste mit mangelnder Dokumentation bedienen sich betrügerischer Methoden. Um den Verdacht solch einer schwerwiegenden Straftat gar nicht erst aufkommen zu lassen, sollten Pflegedienstleister ihre Dokumentationen gemäß dem Sozialversicherungsrecht einreichen.
Wenn Sie pflegebedürftige Familienangehörige betreuen und nicht sicher sind, ob Ihr Pflegedienst verantwortungsbewusst handelt, dann beraten wir sie gern zu den Möglichkeiten einer Überprüfung der eingereichten Dokumente oder des Umgangs mit den Patienten. Denn neben den finanziellen Schäden, die durch Abrechnungsbetrug entstehen, sind Pflegedienstleister in der Vergangenheit durch unsachgemässes Verhalten bei den Einsätzen aufgefallen.

So beugen Sie Betrug vor

Pflegebedürftige wurden ab und an gedrängt, Leistungsnachweise blanko zu unterschreiben, der Pflegedienst kann dann Leistungen eintragen, die nicht erbracht wurden. Tipp: Nur vollständig ausgefüllte Leistungsnachweise unterschreiben.

Sollten Ihre Angehörigen die vereinbarten Leistungen nicht wirklich in Anspruch nehmen – eine Leistung, die regelmäßig nicht erbracht wird, darf vom Pflegedienst nicht abgerechnet werden – sollten Sie den Pflegevertrag ändern.

Das kann die A.M.G. DETEKTIV AG für Sie tun

Wir können durch eine Observierung sicherstellen, dass die vereinbarten Zeiten eingehalten werden und dass die bekannten Pfleger zur Betreuung erscheinen.

Wir können durch unangemeldete Besuche, während das Pflegepersonal vor Ort ist, den Umgang mit Ihren zu pflegenden Angehörigen überprüfen. So können Sie sicher sein, dass es Ihren Angehörigen in Ihrer Abwesenheit gutgeht.

Wir können Touren verfolgen, um zu sehen, ob der Pflegedienst auch generell verantwortungsbewußt handelt.

Lassen Sie sich gerne unverbindlich von uns beraten.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.