Zwei Millionen Euro – so hoch war die Summe, die der Deutschen Angestellten Krankenkasse (DAK) nach Ermittlungen allein 2010 ungerechtfertigt berechnet wurden. Die Ermittler stellten dabei zahlreiche Fälle von Abrechnungsbetrug und Versicherungsbetrug fest, die zu erheblichen Rückforderungen führten.
Von rund 1.000 eingegangenen Hinweisen auf Abrechnungsbetrug konnten 861 Nachforschungen erfolgreich abgeschlossen werden. Dies entspricht gegenüber dem Vorjahr einer Steigerung von 56 Prozent. Ebenso wurde die Summe an Rückforderungen gegenüber 2009 um 52 Prozent gesteigert.
Abrechnungs- und Versicherungsbetrug zeigte sich vor allem in der Falschabrechnung von Leistungen wie Massagen oder auch Sprachtherapien. Auf diese Bereiche entfielen allein 37 Prozent der ermittelten Delikte. Leistungen von Ärzten brachten es auf 11,4 Prozent, während der Abrechnungsbetrug bei Pflege und Hilfsmitteln bei 10,8 Prozent bzw. 10,4 Prozent rangierte.
Die Häufung der Fälle von Abrechnungsbetrug gegenüber den Krankenkassen ist auch für das Gesundheitssystem schädigend. Wird die hohe Dunkelziffer hinzu addiert und kommen auch noch die Schäden durch vorgetäuschte Krankheit hinzu, so ergeben sich Summen, die deutlich über den aktuellen Rückforderungen von zwei Millionen Euro liegen dürften.
Neben einem Antikorruptionsgesetz für das Gesundheitswesen wurde 2018 das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung verabschiedet, um Betrug in der Branche zu regeln.
Mitte Dezember 2019 wurde einer der größten Fälle von Bestechung und bandenmässigem Abrechnungsbetrug in Deutschland bekannt, der zunächst zu 58 Durchsuchungsbeschlüssen in Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Sachsen führte, später vollstreckte man elf weitere in Hamburg.
Untersucht wurden die Geschäftspraktiken der Alanta Health Group, der fünf eigenständige Unternehmen unterstehen, dazu zählen die ZytoService Deutschland GmbH, Pharmagroßhändler Vivatis Arzneimittel und die SKH Stadtteilklinik Hamburg GmbH. Beschuldigt wurden 14 Personen, darunter Apotheker, die Ärzte „durch Gewährung von Vorteilen dazu brachten, dass Rezepte für hochpreisige Krebsmedikamente nur noch über ihre Unternehmen eingelöst wurden“. Die Apotheker sollen zudem über Dritte die Stadtteilklinik erworben und betrieben haben, um so bundesweit MVZ führen zu können. „Apothekern ist die Gründung Medizinischer Versorgungszentren grundsätzlich nicht erlaubt“, kommentierte die Staatsanwaltschaft mit Blick auf § 95 Abs. 1 SGB V.
Recherchen des NDR-Magazins Panorama nach sollen seit 2002 drei Apotheker die Herstellung von Infusionen im Großlabor professionalisiert haben.
ZytoService vertreibt onkologische Arzneimittel und Antibiotika. Jährlich werden über eine halbe Million Zytostatika und weitere sterile Infusionslösungen hergestellt. Der Gewinn lag 2017 bei über zwölf Millionen Euro. Durch ein komplexes Konstrukt, in das die SKH Stadtteilklinik in Hamburg eingebunden war, die bundesweit als Trägerin von 15 MVZ agierte, wurde ermöglicht, dass SKH-Geschäftsführer zugleich als MVZ-Geschäftsführer tätig waren. Wie seitens der DAK bekannt wurde, fungiert die SKH als „Strohmann“, um alle Verordnungen der Schwesterfirma ZytoService zuleiten zu können. So soll ein Gesamtschaden von mindestens 8,6 Mio Euro entstanden sein.
Bereits im März 2019 wurde gegen Zyto-Apotheker und Ärzte in Hamburg wegen gewerbs- und bandenmäßigem Betrugs ermittelt. Ein Apotheker hatte sich über einen Dritten Anteile an einem MVZ gesichert, obwohl alle Beteiligten wussten, dass MVZ seit 2012 nicht mehr von Apothekern oder anderen Leistungserbringern gegründet oder betrieben und Leistungen somit auch nicht abgerechnen dürfen.
Sicher werden auch in Zukunft Ermittler gefragt sein, die sich den Bereichen Abrechnungsbetrug und Versicherungsbetrug im Gesundheitswesen widmen.