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Ahrweiler: Kaum Ermittlungen des Hauptzollamtes Koblenz

Schwarzarbeit im Kreis Ahrweiler ist offensichtlich weiter verbreitet als angenommen. In den rheinland-pfälzischen Landkreis zwischen Bonn und Koblenz wurden jedoch nur wenig Ermittlungen durchgeführt. So kritisierte die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) das seitens des Hauptzollamts Koblenz, in dessen Zuständigkeitsbereich die einzelnen Betriebe in Städten wie Bad Neuenahr, Remagen oder Sinzig fallen, lediglich 2,3 Prozent aller Hotels und Gaststätten im seinem Bereich überprüft hat.

Insgesamt wurden lediglich bei 125 Betrieben Ermittlungen durchgeführt, während allein im Kreis Ahrweiler 362 Betrieb gezählt werden. Hierbei handelt es sich um einen von vielen Landkreisen, die in den Kompetenzbereich der Koblenzer fallen.

Weiter weist die Statistik für Koblenz aus, dass 1.261 Arbeitnehmer auf Schwarzarbeit oder auch Lohnprellerei und Sozialversicherunsbetrug überprüft wurden. Die Ausbeute war vergleichsweise gering, sodass nur 109 Ermittlungsverfahren eingeleitet und insgesamt Bußgelder in Höhe von rund 330.000 Euro verhängt werden konnten. Auf das Gastgewerbe entfallen von den 109 Verfahren allein 55, was die Anfälligkeit der Branche gegenüber Schwarzarbeit eindrucksvoll belegt.

Folgt man dem Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), so sind die Zahlen alarmierend. Neben Schwarzarbeit wird eine verstärkte Kontrolle auf Einhaltung der gesetzlichen Mindestlöhne gefordert. In diesem Bereich existieren offensichtlich noch eine Reihe an Arbeitgebern, die sich nicht an die Vorgaben halten und konsequent zu wenig zahlen. Auch im Kreis Ahrweiler sollen mehr Kontrollen erfolgen, denn schließlich handelt es sich hier um eine Region, in der viel Tourismus und daher viel Gastronomie existiert.

Gefordert werden unter anderem deutlich mehr Ermittler, mit denen die Arbeit der Zollbehörden effizienter organisiert werden könnten. Seitens der Bundesregierung wurden mit Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes 1.600 neue Kontrolleure versprochen, die jedoch bislang nicht im Einsatz zu sein scheinen. Wie sonst ließe sich erklären, dass die Zahl der Kontrollen wegen Schwarzarbeit und vergleichbarer Vergehen nachgelassen hat.

Ob dies jedoch eines der großen Themen im Wahljahr 2017 sein wird, darf getrost bezweifelt werden. Bedenkt man, dass seitens des Bundesfinanzministers bereits eine Lockerung des Arbeitszeitgesetzes und eine Ausweitung der täglichen Arbeitszeiten auf bis zu 13 Stunden gewünscht wird, so lässt sich an einer ernsthaften Absicht einer Bekämpfung von Schwarzarbeit zweifeln.

Quelle: General Anzeiger Bonn
 

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.