*
Unverbindliche Telefonische Sofortberatung
*Anrufweiterleitung zum
nächsten Büro, Ortstarif.

0800 8448446
Kostenlose Hotline
24 Stunden - 365 Tage im Jahr
info@detektiv.ag
Jetzt anrufen Kontaktformular Rückrufservice WhatsApp Beratung
+49 172 8448446

asd

Aschaffenburg: Mehrere Fälle von Unfallflucht gemeldet

Aschaffenburg: Mehrere Fälle von Unfallflucht gemeldet

In Aschaffenburg ist es in der Vergangenheit immer wieder zu Fällen von Unfallflucht gekommen. Ende Mai 2019 wurde ein Fahrzeug der Marke Porsche gerammt, dabei entstand ein Sachschaden in Höhe von rund 3.000 Euro. Die Ermittler gehen davon aus, dass sich der Unfall beim Rangieren ereignete und den linken hinteren Kotflügel des Sportwagens in Mitleidenschaft zog. Schauplatz war in diesem Fall die Goldbacher Straße.

Am darauffolgenden Sonntag kam es in der Dahlemstraße ebenfalls zu einer Unfallflucht. Hier haben die Ermittlungen bereits ergeben, dass der Verursacher der Beschädigungen in einem Fahrzeug der Marke Opel unterwegs war. Beim rückwärtigen Einparken wurde die Front eines in unmittelbarer Nähe befindlichen schwarzen Audi beschädigt, was mit rund 500 Euro zu Buche schlagen dürfte. Anders als im Fall des Sportwagens, wurde der Täter in diesem Fall beobachtet, so dass die Ermittler am Ende erfolgreich sein könnten.
Der dritte Fall ereignete sich ebenfalls am vergangenen Wochenende. Dieses Mal war der Bessenbacher Weg der Schauplatz, wo ein schwarzer VW Beatle durch ein bislang nicht zu ermittelndes Fahrzeug angefahren und am vorderen linken Kotflügel beschädigt wurde. Der Schaden wird in diesem Fall mit 2.500 Euro beziffert und auch hier handelt es sich um Unfallflucht.

In allen genannten Fällen bat die Polizei um Mithilfe. Wer sachdienliche Hinweise liefern konnte, sollte sich bei den örtlichen Behörden melden.

Festzustellen ist, dass es sich bei Unfallflucht oder Fahrerflucht keineswegs um ein Kavaliersdelikt handelt. Der Gesetzgeber hat dieses Vergehen vielmehr als Straftat entsprechend §142 StGB festgelegt, von unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ist hier die Rede. Wichtig ist die Einstufung als Straftat auch deshalb, weil auf diese Weise zivilrechtliche Ansprüche von Seiten der Geschädigten besser wahrgenommen werden können. Darüber hinaus handelt es sich per Definition um ein Delikt gegen die öffentliche Ordnung, zu dessen Aufklärung auf jeden Fall die Polizei und, wo nötig, private Ermittler tätig werden.

Eine Fahrerflucht verjährt erst nach fünf Jahren. Nach Ablauf dieser Zeit können die Täter nicht mehr dafür belangt werden.

Unterschieden wird bei der Unfallflucht nicht nach dem Grad des Unfalls, sondern beim Strafmaß, das je nach der Schwere des Schadens angesetzt wird.

Fahrerflucht ist eine Straftat, die mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet wird.

Damit eine Strafverfolgung stattfindet, muss die Unfallflucht zunächst bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden, das ist meist nur bei größeren Schäden der Fall.

Wird einem Täter eine Fahrerflucht vorgeworfen, ist dieser noch nicht verpflichtet, sich dazu zu äußern. Kann der fahrerflüchtige Unfallverursacher aber einwandfrei identifiziert werden, übernimmt seine Haftpflichtversicherung in der Regel die Reparaturkosten. Anschließend kann sie ihn allerdings in Regress nehmen und maximal 5.000 Euro von ihm zurückfordern.

Wird der Verursacher jedoch nicht ausfindig gemacht, muss oft der Geschädigte selbst die Kosten tragen, es sei denn, er hat eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen.

Wenn Sie Opfer einer Fahrerflucht sind, dann unterstützen die Detektive der A.M.G. DETEKTIV AG Sie gerne bei den Ermittlungen zu Unfallhergang und Täter. Rufen Sie uns für weitere Informationen jederzeit an, wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar.

Quelle: Main Echo

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.