Die Festnahme eines Mannes aus dem hessischen Bad Camberg ist vor ein paar Tagen fast eskaliert. So war der Einsatz mehrerer Beamte erforderlich, um einen 32-Jährigen ruhig zu stellen. Zuvor hatte der Mann die Ermittler nicht nur massiv beschimpft und bedroht, sondern auch versucht, einen der Beamten in den Arm zu beißen. Bereits während des Transports zum Polizeirevier hatte der Mann mehrfach mit seinem Kopf gegen die Autoscheibe geschlagen und sich auch in anderer Hinsicht aggressiv präsentiert. Folgt man dem Polizeibericht, so war das entsprechende Verhalten nicht verwunderlich, denn die Person ist seit langem polizeibekannt und wurde offenbar nicht zum ersten Mal festgenommen. Dennoch ist das Ausmaß der Gewalt in Bad Camberg bemerkenswert.
Der Grund für die Festnahme des Mannes aus Bad Camberg lag in dessen auffälligem Verhalten im Straßenverkehr. Auf der Landstraße L3448 zwischen Dehrn und Eschhofen versuchte dieser, Autos anzuhalten und tat dies in besonders aggressiver Weise. Offensichtlich ruderte der Mann mit den Armen und stellte sich den fahrenden Fahrzeugen in den Weg, womit es sich um eine erhebliche Gefährdung des Straßenverkehrs handelte. Zu bedenken ist dabei, dass die Fahrzeuge in aller Regel ausweichen mussten und damit dem Gegenverkehr bedenklich nah kamen. Eine Streife der Polizei machte dem Treiben schließlich ein Ende und nahm den Mann kurzerhand fest. Auf diese Weise wurde auch die Selbstgefährdung minimiert, die ebenfalls mit dem Verhalten einher ging.
Offensichtlich war dem jungen Mann die Festnahme durch die Behörden nicht recht, sodass es zu heftiger Gegenwehr kam. Es steht nun zu erwarten, dass es zu einer Anzeige wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sowie Körperverletzung kommt. Darüber hinaus könnte auch Beamtenbeleidigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt ein Thema vor Gericht werden. Angesichts des auffälligen Verhaltens ist jedoch durchaus möglich, dass auch ein psychiatrisches Gutachten erstellt wird und zunächst einmal auf medizinischem Weg geholfen werden muss.
Quelle: Mittelhessen.de