Im rheinland-pfälzischen Bad Kreuznach kam es 2014 zu einer Gerichtsverhandlung über vermeintlichen Versicherungsbetrug. Angeklagt war ein 40-jähriger Mann, der mehrere Wildunfälle gemeldet hatte. In jedem der Fälle hatte der Mann geltend gemacht, dass er Wild ausgewichen sei und infolge dessen sein Auto beschädigt wurde.
Auffällig war daran, dass der Mann jeweils Schäden zwischen 900 und 5.000 Euro geltend machte und diese dann selbst reparierte. Auf diese Weise konnte er Geld verdienen, was letztlich zur Anklage wegen Versicherungsbetrug in elf Fällen führte.
Interessant war das Urteil des Amtsgerichts. Hier wurde der Mann freigesprochen, da ein Versicherungsbetrug nicht bewiesen werden konnte. Die Versicherung hatte zwar in den letzten fünf Fällen nicht mehr gezahlt, doch sei dies kein Indiz für ein Fehlverhalten. Hinzu komme, dass die Strecke, auf der sich die Unfälle ereigneten, für Wildunfälle bekannt sei. Nach Angaben des Richters war der Freispruch zwar juristisch erforderlich, hinterlasse jedoch einen bitteren Beigeschmack. Mit anderen Worten war der Versicherungsbetrug bei elf Wildunfällen auf ein- und derselben Strecke offenkundig, konnte aber nicht nachgewiesen werden.
Ein Emsbürener hatte im Sommer 2017 weniger Erfolg mit seiner Geschichte über einen Wildunfall, den er erst seiner Versicherung und später auch der Polizei meldete. Die Beamten untersuchten daraufhin den PKW und stellten fest, dass der BMW nicht durch den Zusammenstoß mit einem Reh oder einem anderen Wildtier beschädigt worden war. Der Fahrzeughalter musste sich also vor Gericht wegen Versicherungsbetruges verantworten.
Was ist zu tun nach einem Wildschaden?
Ein Reh besitzt bei einem Aufprall bei Tempo 100 ein Gewicht von knapp einer halben Tonne. Meist kommt es in den Morgen- und Abendstunden in Waldgebieten zu Wildunfällen. Im besten Fall weisen entsprechende Straßenschilder auf Gefahrenzonen hin.
Wer hier vorsichtig fährt, besonders bei Nebel, kann meist zeitig reagieren. Sieht man ein Tier, sind abblenden, abbremsen und hupen angezeigte Manöver. Oft sind weitere Tiere in der Umgebung unterwegs, es ist also auch nach der Weiterfahrt Vorsicht geboten.
Kommt es doch zu einem Unfall, sollte man umgehend die Straße mit einem Warndreieck sichern, nachdem man eine Warnweste angezogen und die Warnblickanlage angeschaltet hat. Unter Notruf 112 kann man Hilfe anfordern, unter 110 erreicht man Jäger oder Polizei. Zu dem Tier sollte man Abstand halten, ist es tot, darf man es nicht ohne Handschuhe berühren. Das Mitnehmen von Wild gilt als Wilderei.
Wann haben Autofahrer nach einem Unfall Anspruch auf einen Leihwagen?
Nach einem Autounfall mit erheblichem Schaden sind viele Fahrer auf einen Leihwagen angewiesen, mit dem sie für die Zeit der Reparatur ihren Weg zur Arbeit zurücklegen können. Pro Jahr kommt es in Deutschland über zwei Millionen Mal zu Verkehrsunfällen. Wann die Versicherung für einen Mietwagen aufkommen muss, ist wie folgt geregelt:
Der Geschädigte sollte täglich nachweisbar über 30 Kilometer auf dem Weg zur Arbeit im Auto zurücklegen müssen, damit die Notwendigkeit gegeben ist, seitens der Versicherung einen Mietwagen zu übernehmen. Die Kosten für das gewählte Ersatzfahrzeug sollten möglichst niedrig ausfallen, das Modell sollte dem eigenen PKW entsprechen. Nach einem Totalschaden kann das Mietfahrzeug bis zum Erwerb des neuen Wagens genutzt werden. Die Versicherung unterscheidet hier zwischen Wild- und Auffahrunfall, es ist also wichtig, sich genau nach den Bedingungen zu erkundigen, um etwaige Zusatzkosten zu vermeiden.