Im fränkischen Bad Mergentheim ist es am vergangenen Wochenende zu einem Fahrraddiebstahl der besonderen Art gekommen. Den Dieben gelang es, ein nach Angaben des Eigentümers rund 3.000 Euro teures Gefährt zu stehlen und damit zu entkommen. Offenbar handelte es sich dabei um einen Drahtesel des Herstellers YT-Industries, der ebenfalls seinen Sitz in Franken hat und preisgekrönte Fahrräder in den Bereichen Mountainbiking und Downhill anbietet. Entsprechend weckte das schwarz-gelbe Fahrrad wohl auch Begehrlichkeiten als es vor einem Imbissrestaurant in der Max-Eyth-Straße geparkt war.
Der Fahrradeigentümer hatte das Fahrrad offenbar ordnungsgemäß an einem eigens zu diesem Zweck bereitgestellten Fahrradstellplatz angekettet. Die Sicherung reichte jedoch augenscheinlich nicht aus, denn innerhalb eines Zeitraums von nur rund 25 Minuten (der Aufenthalt im Restaurant dauerte von 20:20 Uhr bis 20:45 Uhr) war das Gefährt weg. Die Ermittler in Bad Mergentheim suchen nun in der Bevölkerung nach Hinweisen, was durchaus erfolgversprechend ist, denn schließlich handelt es sich um ein erkennbar teures Fahrrad, das noch dazu in auffälliger schwarz-gelber Lackierung daherkommt.
Wirft man einen Blick in die Polizeiberichten von Bad Mergentheim, so kommt es immer wieder zu Fahrraddiebstählen. Allein im vergangenen Jahr wurden zwei Fälle dokumentiert, bei denen es ebenfalls um Trekkingräder bzw. Mountainbikes ging. Dieser Fahrradtyp erscheint besonders attraktiv und dürfte zudem einen hohen Wiederverkaufswert haben.
Wirft man einen Blick auf die deutschlandweiten Statistiken im Bereich Fahrraddiebstahl, so zeigt sich vor allem seit den 1990er Jahren eine fallende Tendenz. 2016 wurden rund 332.000 Diebstähle gemeldet, 2017 waren es „nur noch“ rund 300.000. Die Aufklärungsquote ist allerdings niedrig und rangierte sowohl in der Vergangenheit als auch derzeit bei maximal zehn Prozent. 2016 lag dieser Wert bei 8,8 Prozent. Entsprechend brauchen die Ermittler in Bad Mergentheim auch ein wenig Glück und vor allem Zeugenaussagen, um im aktuellen Fall einen Täter dingfest zu machen und gerichtsverwertbare Beweise zu beschaffen.
Quelle: NOKzeit