Im hessischen Bad Orb ist es gleich mehrfach zu Straftaten durch Jugendliche gekommen. Im ersten Fall richten sich die Ermittlungen gegen einen 18-jährigen jungen Mann, der mit seinem Fahrzeug in Bad Soden bzw. Salmünster unterwegs war. Dieser fuhr einen VW Golf und sollte von einer Polizeistreife kontrolliert werden als er plötzlich Gas gab. In diesem Kontext wurde mit 60 km/h eine Vorfahrtsstraße überfahren, wobei es beinahe zu einer Kollision kam. Darüber hinaus schaltete der 18-Jährige zwischenzeitlich die Beleuchtung seines Fahrzeugs aus und überfuhr unter anderem eine Ampel. So kam es zu einer regelrechten wilden Verfolgungsjagd, die auch auf der Autobahn A66 in Richtung Frankfurt am Main fortgesetzt wurde. Mehrere Streifenwagen waren erforderlich, um die wilde Fahrt letztlich an der Abfahrt Grünau Lieblos zu stoppen. In diesem Zusammenhang musste die Autobahn komplett gesperrt werden. Bei der anschließenden Kontrolle zeigte sich, dass der jungen Mann alkoholisiert war und zudem vermutlich Betäubungsmittel zu sich genommen hatte. Die Polizei sucht nun nach Zeugen, die die Fahrt mitbekommen haben und ggf. zu den Geschädigten gehören.
Ebenfalls in Bad Orb ereignete sich bereits Ende August eine brutale Schlägerei, bei der vier Jugendliche bzw. junge Männer mit einem 47-Jährigen aneinander gerieten. Einer der Tatverdächtigen aus Bad Orb sitzt seitdem in Untersuchungshaft und muss sich wegen versuchten Totschlags verantworten. Konkret geht es um den Vorwurf, dass der junge Mann den 47-Jährigen im alkoholisierten Zustand mit einer Glasflasche angegriffen haben soll. Dabei wurden lebenswichtige Organe nur knapp verfehlt, sodass die Situation am Ende halbwegs glimpflich ablief. Nach Angaben von Zeugen haben die Ermittler den jungen Mann derzeit als den Haupttäter identifiziert.
In beiden Fällen ist eine Haftstrafe nicht auszuschließen. Im ersten Fall geht es um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr mitsamt Fahrens unter Alkohol und möglicherweise um einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetzt, der zweite Fall hat sogar versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung zum Thema.
Quelle: Focus.de