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Baldham und Vaterstetten: bald mehr Videoüberwachung?

Baldham und Vaterstetten: bald mehr Videoüberwachung?

In Baldham und Vaterstetten, unweit von München, soll es bald zu deutlich mehr Videoüberwachung kommen. Hintergrund sind fortschreitende Probleme mit Jugendlichen, die unter anderem rund um die Bahnhöfe der beiden Orte randalieren und sich zudem gewalttätig zeigen. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt existieren Anzeigen wegen Bedrohung und Beleidigung. Darüber hinaus ereignete sich eine schwere Schlägerei, weshalb eine Anzeige wegen Landfriedensbruch im Raum steht. Gerichtsverhandlungen fanden in diesem Kontext bislang nicht statt, sodass die Straftaten auch nicht geahndet werden konnten.

Als Anführer der Gruppe von Jugendlichen wird derzeit ein 15-Jähriger identifiziert. Dieser sorgt dafür, dass nach Randale rund um den Bahnhof auch noch zu anderen Orten wie Spielplätzen gezogen wird. Von Seiten der Polizei aber auch vieler Bürgerinnen und Bürger wird zu diesem Zweck die Videoüberwachung in Baldham und Vaterstetten gefordert, um die Straftaten ggf. nachweisen zu können. Die Ermittler erhoffen sich nicht nur ein höheres Maß an Aufklärung, sondern auch – oder vor allem – einen abschreckenden Effekt. Fakt ist, dass Videoüberwachung in der Tat zur Prävention von Straftaten geeignet ist und die Hoffnungen der Polizei entsprechend nachvollziehbar erscheinen.

Auch die Polizei spricht von Straftaten in Baldham und Vaterstetten. So sprechen die Behörden davon, dass an beiden Bahnhöfen immer wieder Alkohol und Drogen konsumiert werden und es sowohl zu Körperverletzungen als auch zu Raub- und Sexualstraftaten kam. Andererseits wurden in Vaterstetten mehrfach Fahrräder gestohlen.

Die Installation einer Videoüberwachung in den Bahnhöfen von Baldham und Vaterstetten ist juristisch an enge Grenzen gebunden. Derzeit erscheint vor allem problematisch, dass die Deutsche Bahn die Bahnhöfe als sicher einstuft und von ihrem Hausrecht Gebrauch macht. Anders formuliert, sind die Behörden nicht in der Lage, eine Videoüberwachung zu installieren, da dies am Einspruch der Bahn scheitert.

Entsprechend besteht in diesem Bereich noch ein erheblicher Diskussionsbedarf. Zudem wäre wünschenswert, wenn den Jugendlichen Alternativen geboten würde oder es zu einer entschlosseneren Verfolgung der aktenkundigen Straftaten käme.

Quelle: B304
 

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.