Mobbing in den sozialen Netzwerken ist heute leider oftmals traurige Realität und das schon unter Schülern. Doch Teenager sind nicht immer nur Opfer von Public Shaming, sie können auch austeilen. Eine 14-jährige Schülerin aus Düsseldorf, die sich öffentlich abfällig auf Social Media über einen Lehrer geäußert hatte, erlebte im Sommer 2016 vor Gericht eine böse Überraschung, denn dieser wollte sich ihre Beleidigung auf Facebook nicht gefallen lassen. Damit hatte die Schülerin sicher nicht gerechnet. Sie wurde zu 20 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.
Das junge Mädchen hatte ihren Lehrer während des Unterrichts fotografiert und dieses Bild auf ihrer Facebook-Seite veröffentlicht. Unter das Bild hatte sie geschrieben, „Behinderter Lehrer ever“. Doch anders als das Mädchen erwartet hatte, reagierte der Lehrer recht heftig. Nachdem er erfahren hatte, dass er auf Facebook der Lächerlichkeit preisgegeben worden war, stellte er einen Strafantrag wegen Beleidigung gegen seine Schülerin anstatt einen schulinternen Weg einzuschlagen. Die Behörden nahmen sein Ansinnen ernst. So kam es, dass die Jugendstrafsache unter Ausschluss der Öffentlichkeit im November 2015 verhandelt wurde. Das Mädchen wurde zu 20 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt und wegen der Beleidigung ihres Lehrers schuldig gesprochen. Vor Gericht sagte das Mädchen aus, ihre Tat sehr zu bereuen.
Das Urteil hat Signalwirkung
Cybermobbing und der sorglose Umgang mit Social Media wird immer mehr zu einem Problem in unserer Gesellschaft. Besonders junge Menschen finden es normal, ihr Privatleben einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren und andere Menschen mit Hilfe des Mediums Internet zu beleidigen. Denn Mobbing kann für junge Menschen ernsthafte Folgen haben, die bis zu Selbstmordgedanken führen können. Und auch Lehrer sollten sich von ihren Schülern nicht beleidigen lassen dürfen.
Cybermobbing ist kein Kavaliersdelikt
Egal, ob sich Schüler im Internet gegenseitig beleidigen, oder ob Lehrer in den sozialen Medien öffentlich diffamiert werden, Cybermobbing ist kein Kavaliersdelikt und kann in Form der Beleidigung, der üblen Nachrede oder der Verleumdung strafbar sein. Ein einheitliches Gesetz für Cybermobbing gibt es in Deutschland allerdings bis jetzt noch nicht.
Das sagt der Gesetzgeber
Wenn junge Menschen heute mit dem Smartphone im Internet surfen und auf Sozialen Netzwerken Daten ablegen, dann machen sie sich sichtbar und folglich möglicherweise angreifbar. Aus der digitalen Anonymität heraus fällt es leichter, Opfer zu beleidigen. Cybermobbing kann jeden treffen, doch die Täter machen sich strafbar der Beleidigung nach § 185 StGB, der Üblen Nachrede nach §186 StGB, oder der Verleumdung nach §187 StGB. Wer unbefugt Fotos von anderen in privaten Situationen oder einem peinlichen, wehrlosen Moment aufnimmt und ohne deren Einwilligung veröffentlicht, macht sich schuldig nach § 201a Strafgesetzbuch (StGB). Denn bei Fotos und Videos gelten die Rechte am eigenen Bild.
Mobbing-Attacken sollten in jedem Fall bei der Polizei angezeigt werden.
Die Detektive der A.M.G. Detektiv AG sind geschult auf Datensicherheit, wir beraten Sie gerne zum Umgang mit Cyber-Mobbing und unterstützen Sie bei der Tätersuche. In Fällen von Mobbing im realen Umfeld durch Mitschüler oder Kollegen stellen wir Personenschutz und die Überwachung von Verdächtigen. Unsere Hotline ist rund um die Uhr erreichbar.