Ein Skandal erschütterte unlängst das Zürcher Hochbauamt: Wie es scheint, versucht die Behörde aufgedeckte Betrügereien und ergaunerte Steuergelder zu beschönigen.
Erst im Frühjahr 2016 war öffentlich bekannt geworden, dass bereits im August 2015 von der Baudirektion Zürich Strafanzeige gegen einen sogenannten „externen Beauftragten“ des Hochbauamts gestellt worden war. Im Zuge von Überprüfungen war aufgefallen, dass der Projektleiter bei zahlreichen Bauprojekten über Jahre hinweg Zahlungen für fiktive Rechnungen kassiert hatte, denen keine reale Gegenleistung gegenüberstand.
Da es sich bei diesem dreisten Betrug um eine Schadensumme von rund 1,2 Millionen Franken handelt, sitzt der Täter in Untersuchungshaft. Außerdem wird gegen weitere Personen ermittelt und es wurden zahlreiche Hausdurchsuchungen durchgeführt. Die berechtigte Frage drängt sich auf, warum es über Jahre hinweg niemandem aufgefallen ist, dass hier Geld aus öffentlichen Kassen ohne jegliche Gegenleistung abgezweigt wurde. Während die Baudirektion auf die „hohe kriminelle Energie“ des Beschuldigten verwies und damit jegliche Verantwortung von sich weisen wollte, ließ dieser über seinen Anwalt ausrichten, dass man es ihm einfach äußerst leicht gemacht habe.
Die betreffenden Rechnungen waren beim Umbau des Zürcher Universitätsspitals in den Jahren 2013 und 2014 gestellt worden, weshalb der Mann nun wegen Betrug, Urkundenfälschung und ungetreuer Amtsführung angeklagt werden soll. Das Delikate an diesem Fall ist aber nicht nur die Höhe der ungerechtfertigten Geldflüsse, die den Schluss nahe legen, dass interne Kontrollmechanismen entweder nicht existierten oder geschickt von Mitwissern ausgehebelt wurden.
Der von der Behörde wiederholt als „externer Beauftragter“ bezeichnete Verdächtige hatte wohl in der Realität vielmehr einen Beamtenstatus und einen eigenen Büroplatz innerhalb der betroffenen Baubehörde. Darüber hinaus ist auch auffällig, dass mit der Aufdeckung des Falls in der zweiten Jahreshälfte 2015 auch mehrere personelle Abgänge aus dem betroffenen Ressort zeitlich zusammenfallen. Während die Baubehörde sich mit ihrem Schweigen zu dieser Tatsache auf den Persönlichkeitsschutz beruft, werden an anderen Stellen nun Ermittlungen eingeleitet, die eventuelle weitere Unregelmäßigkeiten bei anderen Projekten beleuchten sollen.
Der Beschuldigte im Fall des Zürcher Universitätsspitals soll außer der Verwaltung auch Unternehmen und Privatpersonen durch seine betrügerischen Aktivitäten geschädigt haben. Die zusätzlichen 800.000 Franken kolportierte Schadensumme außerhalb der Verwaltung lassen den Gesamtschaden auf über 2 Millionen Franken steigen. Bessere Kontrollmechanismen oder eine verdeckte Ermittlung nach einem Anfangsverdacht hätten diesen Fall womöglich schon vor Jahren an das Licht der Öffentlichkeit bringen können.