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Bier: Verfahren um Patentschutz in München

Bier: Verfahren um Patentschutz in München

Darf es Patentschutz auf Bier geben? Diese Frage wird derzeit eifrig diskutiert. Vorausgegangen war dreifacher Patentschutz, den eine dänische Brauerei vom Europäischen Patentamt in München erhalten hatte. In der Folge hatten sich verschiedene Nichtregierungsorganisationen an die Brauerei Carlsberg gewendet und forderten diese auf, auf den Patentschutz zu verzichten. Der Argumentation folgend, handelt es sich beim Brauen von Bier um eine Jahrhunderte alte Tradition, die schlichtweg nicht unter das Patentrecht falle.

Ein weiterer Aspekt besteht darin, dass der Patentschutz offensichtlich für Pflanzen vergeben wurde, was sowohl Umwelt- als auch Kleinbauernverbände ohnehin ein Dorn im Auge ist. In einem offenen Brief kritisieren diese auch das Europäische Patentamt in München und sprechen davon, dass die Brauerei die entsprechenden Gesetze missbrauche.

Des Weiteren wurde bemängelt, dass es sich beim Patentschutz um zufällige Mutationen im Erbgut der Gerste handelte. Diese eignet sich aufgrund dessen besonders gut zum Bierbrauen. Gemäß Patentrecht hatte sich die Brauerei zwei dieser Vorgänge schützen lassen (EP2384110 und EP2373154) und lässt das dritte Patent (EP2575433) auf der Kombination der Eigenschaften von Gerste beruhen. Problematisch erscheint dabei, dass der Patentschutz sowohl die Pflanze als auch deren Ernte, das anschließende Brauen und Malz und Würze betrifft.

Die dänische Brauerei argumentierte derweil damit, dass durch die neue Gerste beim Brauen Energie gespart und damit das Klima geschont wird. Dieses Argument wird erst recht von den Kritikern bezweifelt, weil diese kein Monopol auf Lebensmittelpflanzen erheben sollte.

Dass der Fall um das Bier ausgerechnet in München entschieden wurde, entbehrt nicht einer gewissen Ironie. In der Stadt sind allein sechs große Brauereien ansässig, die die Diskussion um das Patentrecht sicherlich mit großem Interesse verfolgten. Die Gegner der Patentvergabe hatten derweil eine Kampagne unter dem Titel „no patents on seeds“ gestartet und nutzten die Popularität von Bier, um auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen.

Mitte 2020 hatte das EU-Patentamt still und leise das Moratorium zur Prüfung von Patenten auf Pflanzen und Tiere beendet. 40 Organisationen wendeten sich daraufhin an die Bundesjustizministerin. Die Prüfung solcher Patentanträge war 2019 ausgesetzt worden, weil das EPA widersprüchliche Entscheidungen zu Patenten auf Saatgut gefällt hatte. Herkömmliche Zuchtverfahren sind im Patentrecht als ‚im Wesentlichen biologisch‘ definiert und daher von der Patentierung ausgenommen. Die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes bestätigt grundsätzlich, dass Pflanzen und Tiere aus herkömmlichen Züchtungen nicht patentiert werden dürfen. Die umstrittene Praxis des EPA, Patente auch auf Pflanzen zu erteilen, die aus zufälligen Prozessen hervorgegangen sind, ist damit aber noch nicht beendet.

Quelle: Süddeutsche Zeitung

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.