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Brandstiftung in Breuberg: Versicherungsbetrug ausgeschlossen

Brandstiftung in Breuberg: Versicherungsbetrug ausgeschlossen

Nachdem es im hessischen Breuberg gleich mehrfach gebrannt hatte, können die Ermittler in allen Fällen einen Versicherungsbetrug sicher ausschließen. Nichtsdestotrotz gehen die Ermittlungen in einigen Fällen in Richtung Brandstiftung. Vor allem beim Brand auf einem Hanggrundstück an der Landstraße 3259 ist eine Selbstentzündung so gut wie ausgeschlossen, sodass vermutlich jemand nachgeholfen hat. Betroffen war ein Grundstück mit mehreren Apfelbäumen, die jedoch nicht in Mitleidenschaft gezogen wurden. Als Beschleuniger für den Brand dürfte die Trockenheit gelten. So breiteten sich die Flammen in einem Radius von mehr als 200 Quadratmetern aus, konnten jedoch von den Mitgliedern der Freiwillige Feuerwehr bald gelöscht werden.

Einige Stunden danach (genauer gesagt in der Nacht von 22. auf den 23. August) kam es erneut zu einem Brand, sodass ggf. ein „Feuerteufel“ als Brandstifter sein Unwesen in Breuberg treibt. In diesem Fall brannte es an einem Pfad gegenüber des Sportplatzes. Gesucht wird in diesem Zusammenhang ein Jugendlicher im Alter von etwa 15 Jahren. Der Junge hat kurzes blondes Haar und fährt mit einem Mountainbike. Nach Angaben der Ermittler geht es jedoch noch nicht um einen Tatverdacht, sondern lediglich um eine Zeugenaussage. Darüber hinaus rufen die Beamten weitere Zeugen dazu auf, sich zu melden und bei den Ermittlungen wegen Brandstiftung zu helfen.

Statistiken zeigen, dass Brandstiftung oftmals geübt wird und keineswegs direkt Häuser betrifft. Anders formuliert, sollte bereits zu einem frühen Zeitpunkt eingeschritten werden, um später schlimmere Brandstiftungen mit Personenschäden zu vermeiden. Aus diesem Grund ist die gesamte Bevölkerung in Breuberg dazu angehalten, wachsam zu sein und mögliche Brandstifter im Auge zu behalten.

Entwarnung konnte derweil nach dem Brand einer Küche in Breuberg -Sandbach gegeben werden. Hier stellte sich schnell heraus, dass ein 69-jähriger Mann lediglich sein Essen hat anbrennen lassen. Der Bewohner eines Mehrfamilienhauses musste vorsorglich ins Krankenhaus eingeliefert werden. Verletzte gab es in diesem Fall keine und auch ein vorsätzliches Handeln oder gar ein Versicherungsbetrug können ausgeschlossen werden.

Quelle: Presseportal
 

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.