War es nur ein Versehen? Oder ein versuchter Versicherungsbetrug? Oder gar Brandstiftung bzw. ein Fall von Vandalismus in Dieburg? Derzeit laufen die Ermittlungen zum Brand einer Gartenhütte im nördlichen Gewerbegebiet. Geschädigter ist ein 81-jähriger Mann, der noch versucht hatte, die Flammen in Eigenregie zu löschen. Als dies nicht gelang, wurde die Feuerwehr aus Dieburg zur Hilfe gerufen, die schließlich den Brand erstickte. Glücklicherweise wurde bei dem Feuer niemand verletzt und offensichtlich konnte auch ein Übergreifen der Flammen auf andere Gartenhäuser verhindert werden. Der Brand ereignete sich in der Nacht zu Montag, dem 3. Dezember und seitens der Ermittler der Polizei wird nun nach Zeugen gesucht.
Interessant ist die Frage, ob jemand im Umfeld der Kleingärten im nördlichen Gewerbegebiet etwas Auffälliges bemerkt hat oder gar direkte Hinweise zum Brand geben kann. Die Frage ist auch deshalb von Bedeutung, weil man es eventuell mit einem „Feuerteufel“ zu tun hat und es sich nicht um den einzigen Fall von Vandalismus handeln könnte. Des Weiteren kommt immer wieder vor, dass das Legen von Bränden an vermeintlich einfachen Objekten wie einer Gartenhütte geübt und dann auf Wohnhäuser oder Gewerbeeinheiten übertragen wird. Aus diesem Grund haben die Ermittler der Polizei ein vitales Interesse an einer Überführung der verantwortlichen Person. Es ist allerdings auch nicht auszuschließen, dass es sich lediglich um Fahrlässigkeit oder eine Ungeschicklichkeit des Laubenbesitzers gehandelt hat.
Brandstiftung wird nach deutschem Recht entsprechend § 306 StGB geahndet. Interessant an diesem Paragraphen ist die klare Definition, dass nur das In-Brand-Stecken fremder Gebäude oder Gegenstände unter die Definition fällt, während ein Feuer an der eigenen Hütte oder dem eigenen Haus formaljuristisch keine Straftat darstellt. Das gilt dann auch für einen versuchten Versicherungsbetrug, von dem im Fall von Dieburg allerdings nicht auszugehen ist.
Die Strafe für Brandstiftung liegt bei mindestens sechs Monaten Freiheitsentzug. Es handelt sich somit nicht um eine einfache Ordnungswidrigkeit sondern ein echtes Verbrechen.
Quelle: Hit Radio FFH