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Darmstadt: Hebamme wegen Versicherungsbetrug vor Gericht

Darmstadt: Hebamme wegen Versicherungsbetrug vor Gericht

Ein schwerer Fall von Versicherungsbetrug in Darmstadt wurde Ende 2015 vor dem dortigen Landgericht verhandelt. Angeklagt war eine 47 Jahre alte Hebamme, die in den Jahren zwischen 2006 und 2013 immer wieder Krankenversicherungen getäuscht hatte. Die Ermittlungen ergaben, dass durch den Versicherungsbetrug ein Schaden von mindestens 160.000 Euro entstanden war. Insgesamt handelte es sich um 183 Fälle.

Die Hebamme hatte in der betreffenden Zeit als Beleghebamme im Marienhospital gearbeitet.

Dort wurden Daten von Müttern beschafft und niemals erbrachte Leistungen gegenüber der Krankenversicherung abgerechnet. Die Beschuldigte nutzte immer dieselbe Methode, die darin bestand, Unterschriften von den Müttern zu ergattern und diese für ihre Zwecke zu nutzen.
Für den Versicherungsbetrug nutzte die Frau ihre Beliebtheit aus. So wurde im Vorfeld des Prozesses bekannt, dass die Hebamme aufgrund ihrer 15-jährigen Tätigkeit bereits mit einer Ehrenplakette ausgezeichnet worden war. Aufgrund der Schwere und der Gewerbsmäßigkeit der Fälle verurteilte das Amtsgericht die Hebamme zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung.*

Ein Versicherungsbetrug liegt immer dann vor, wenn bewusst wahrheitswidrige Daten bei einer Versicherung abgegeben werden, die zu unrechtmässigen Zahlungen zulasten der Versicherung führen. Juristisch betrachtet gibt es den Begriff des Versicherungsbetruges nicht, es handelt sich generell um den Tatbestand des Betrugs gem. § 263 StGB. Schätzungen gehen davon aus, dass jährlich knapp vier Milliarden Euro an Versicherungsprämien zu Unrecht gezahlt werden.

Viele Fälle werden zum Betrug genutzt.

Bei Einbruchdiebstahl wird Eigentum entwendet, ein Fall für die Versicherung. Oft finden sich dann auf der Liste aber Gegenstände, die der Versicherungsnehmer nie wirklich besaß. Diese Unwahrheit führt aber noch nicht zu einem versuchten Versicherungsbetrug, denn meist würde die Versicherung den Schaden einfach mangels notwendiger Eigentumsnachweise ablehnen. Auch bei der Gebäudeversicherung wird oft in die Trickkiste gegriffen, von manipulierten Leitungen bis zu mutwillig beschädigten Boilern reichen hier die Betrügerein, um zu Unrecht Leistungen einzufordern.

Auch Sachverhaltsmodifizierung ist Versicherungsbetrug.

Die zutreffende Sachverhaltsschilderung ist ausschlaggebend. War das Fenster geschlossen, war die Tür nur angelehnt oder war sie vielleicht doch abgeschlossen?

Bei einer Modifizierung des Schadensherganges kann man zwar noch nicht von Versicherungsbetrug sprechen, solange nicht bewusst wahrheitswidrige Vorgänge geschildert werden. Kleine Ungenauigkeiten beim Sachverhalt sind ohnehin meist in den Versicherungsprämien miteinkalkuliert.

Versicherungsbetrug gibt es in unzähligen Varianten, daher lohnt es sich, einen Vorfall prüfen zu lassen – nicht jeder Vorwurf ist berechtigt.

Die Detektei A.M.G Detektiv AG berät Sie umfassend bei Fragen rund um Versicherungsbetrug.

Quelle: Echo Online

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.