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Detektiv- Theater in Wetzlar unterhält das Publikum

Detektiv- Theater in Wetzlar unterhält das Publikum

Mit einem ungewöhnlichen Ansatz für ein Detektiv-Theaterstück hatte die Braunschweiger Komödie am Altstadtmarkt 2015 bei ihrem Gastspiel in Wetzlar überzeugt. Unter dem Titel „Sherlock Holmes jagt Jack the Ripper“ wurde ein realer Fall von einem literarischen Ermittler gelöst. Tatsächlich waren die Morde von Jack the Ripper jedoch bis zum damaligen Zeitpunkt ungeklärt.

Das Detektiv-Stück beginnt in einem Sanatorium auf einer einsamen Insel. Privatdetektiv Sherlock Holmes ist hier zunächst als Ornithologe verkleidet und lüftet erst später das Geheimnis seiner wahren Identität. Ebenfalls mit dabei ist Dr. Watson, der hier jedoch eher als Stichwortgeber fungiert.

In der Folge treten eine Reihe von Personen auf, die sich allesamt auf der Insel befinden. Im Laufe der Handlung wird dann jedoch Mrs. Warren ermordet und die einzelnen Personen verdächtigen sich gegenseitig des Mordes. Regisseur Jan Bodinus hat das Stück in einem eher gemächlichen Duktus erzählt und erfreut vor allem durch die Dialoge in unverkennbar britischem Humor. Am Ende der Ermittlungen wird natürlich auch der Mörder entdeckt und überführt.

Jack the Ripper wurde als einer der brutalsten Mörder aller Zeiten bekannt. Seit er 1888 fünf Frauen getötet hatte, versuchten Forscher und Kriminalisten, seine Identität zu ermitteln.

Im Frühjahr 2019 berichteten die Medien über die DNA-Analyse eines Forscher-Teams aus Liverpool, die es möglich gemacht haben soll, seinen Namen ausfinding zu machen: Barbier Aaron Kosminski soll Jack the Ripper gewesen sein. Ein Bericht über die Untersuchungen erschien im „Journal of Forensic Sciences“. Die bei der Untersuchung eines Schals von Opfer Nummer vier, Catherine Eddowes, gewonnenen DNA-Proben konnten mit denen noch lebender Verwandter Kosminskis verglichen werden. Die Forscher fanden heraus, dass der Mörder braune Haare und braune Augen hatte. Das deckt sich mit der Beschreibung Kosminskis aus dem Jahr 1888. Der junge Mann polnischer Herkunft war 1881 als Asylant nach London gekommen, er galt bereits zu Lebzeiten als Hauptverdächtiger, aufgrund mangelnder Beweise musste man ihn aber laufen lassen.

Im Oktober 2019 beschloss das Bundeskabinett eine Änderung der Strafprozessordnung, die nun noch durch den Bundestag muss. DNA-Spuren von Verbrechern dürfen dann auch auf Körpermerkmale wie Farbe der Haut, der Haare, der Augen und das Alter hin untersucht werden.

Die Politik geht leider wieder nicht den ganzen Schritt. Es wäre eigentlich möglich zu ermitteln, von welchem Kontinent der Spurenleger beziehungsweise seine Eltern stammen. Das erlaubt die Gesetzesänderung aber noch nicht.

Die Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin (DGRM) hatte in einem Brief an das Bundesjustizministerium erklärt, dass es wichtig sei, auch biogeographische Merkmale zu untersuchen. Diese Möglichkeit wurde nicht in den Gesetzesentwurf aufgenommen.

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Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.