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Dreister Fall von Betrug in Salzburger Discounter

Dreister Fall von Betrug in Salzburger Discounter

In einem Discounter im österreichischen Bundesland Salzburg wird nach aktuellen Auffälligkeiten ein 26-Jähriger Mitarbeiter beschuldigt, in betrügerischer Absicht das Kassensystem manipuliert zu haben. Der Kassierer habe vermutlich über einen längeren Zeitraum hinweg regelmäßig Produkte als vermeintliche Rückgaben in das Kassensystem eingescannt und sich anschließend den jeweiligen Artikelpreis selbst bar aus der Kasse ausbezahlt. 

Die Vorgangsweise war vermutlich bislang nicht aufgefallen, da die verschiedenen, laut Inventur fehlenden Produkte wohl als Schwund durch Diebstahl klassifiziert worden waren. Fraglich ist allerdings, wie es dem Mann gelingen konnte, sein Treiben vor anderen Mitarbeitern zu verbergen. Die in dem Fall ermittelnden Beamten gehen aktuell von einer Schadenssumme im Bereich von mehreren Tausend Euro aus. 

Da es sich bei der begangenen Tat um die Manipulation eines computergestützten Kassensystems handelt, lautet die Anklage derzeit nicht auf Betrug oder Diebstahl, sondern auf Datenmanipulation. Arbeitsgerichte haben immer öfters mit Fällen zu tun, in denen Mitarbeitern Unterschlagungen von Betriebseigentum vorgeworfen wird. Angesichts der ohnehin aufgedeckten Fälle ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer der nicht aufgedeckten Betrugsfälle noch weitaus höher liegt. Gesamtwirtschaftlich dürften so jährlich europaweit Schäden im Milliardenbereich entstehen. Da die geltenden Gesetze zum Datenschutz eine Video-Überwachung und anderweitige Maßnahmen nur eingeschränkt erlauben, können Ermittlungen zu vermeintlich fingierten Abrechnungen im Unternehmen meistens erst nach einem konkreten Anfangsverdacht gegen einen bestimmten Mitarbeiter eingeleitet werden. 

Zum aktuellen Zeitpunkt ist nicht bekannt, ob verdeckte Ermittlungen den betrügerischen Discounter-Mitarbeiter in Salzburg entlarvt haben oder ob er sich durch eine Häufung der Vorfälle selbst aufgedeckt hat. In jedem Fall dürfte dieser aktuelle Fall die Debatte um Arbeitnehmerrechte und -pflichten nach den diversen Überwachungsskandalen der Vergangenheit nicht beruhigen, sondern eher erneut anheizen. Immerhin waren weite Teile der Öffentlichkeit geradezu empört gewesen, als die akribische Überwachung der Mitarbeiter bei einer großen Discounter-Kette in Deutschland aufgedeckt worden war. 

Der aktuelle Fall einer eigenmächtigen Bereicherung durch die Manipulation der betrieblichen Datensysteme könnte nun dagegen Wasser auf die Mühlen derer sein, die Arbeitnehmer generell unter einen Generalverdacht stellen wollen. Der Vorfall zeigt jedenfalls auf, dass auch in vermeintlich ohnehin stark überwachten Wirtschaftsbereichen zur Schadensbegrenzung durchaus der Einsatz verdeckter Ermittlungsmitarbeiter in Erwägung zu ziehen ist.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.