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Düsseldorf: fördert Erlass Industriespionage?

Düsseldorf: fördert Erlass Industriespionage?

War der Erlass, den der nordrhein-westfälische Umweltminister Remmel veröffentlicht hat, eine Einladung zur Industriespionage? Ein entsprechender Vorwurf wurde von Seiten einiger Unternehmen sowie Unternehmensverbänden in den Raum gestellt. Hinzu kommt, dass durch die geforderte „Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung“ nach Ansicht der Firmen Wettbewerbsnachteile entstehen.

Seitens des Ministeriums folgte prompt die Klarstellung und der Hinweis, dass keinesfalls Industriespionage erleichtert und auch nicht das Offenbaren von Geheimnissen gefordert würde. Darüber hinaus stellte eine Sprecherin des Umweltministeriums klar, dass auch kein Interesse an der Veröffentlichung sicherheitsrelevanter Informationen bestünde und die Unternehmen des Bundeslandes auf der sicheren Seite seien.

Anstelle der unterstellten Möglichkeit für Industriespionage geht es bei dem Erlass vielmehr darum, dass Unternehmen, die neue Industrieanlagen in Nordrhein-Westfalen planen die Antragsunterlagen im Internet veröffentlichen sollen. Entsprechend bestünde die Möglichkeit einer Einsichtnahme auch für Umweltverbände und potenzielle Kritiker, was zu einem Maximum an Transparenz führte. Einer der Gründe für den Vorstoß des Umweltministers liegt in den Erfahrungen mit den Protesten gegen „Stuttgart 21“. Bei dem Bauprojekt in der baden-württembergischen Landeshauptstadt wurde die Öffentlichkeit so gut wie nicht informiert.

Nichtsdestotrotz hat die Landesvereinigung der Unternehmensverbände NRW Protest eingelegt und auch die CDU schließt sich dieser Kritik an. So wird von einer „industriefeindlichen Manier“ gesprochen und darauf hingewiesen, dass die Unternehmen alles nur Erdenkliche gegen Industriespionage und Sabotage unternehmen und diese Bemühungen gezielt unterlaufen würden.

Fakt ist jedoch, dass die betreffenden Informationen bereits seit 2015 ausgelegt werden müssen und daher ohnehin der Öffentlichkeit preisgegeben sind. Die Wahl des Internets als Ort der Veröffentlichung bedeutet demnach keine substanzielle Veränderung, sondern lediglich eine Vereinfachung für interessierte Bürgerinnen und Bürger. Zuvor war erforderlich, dass die Einsichtnahme zu den Öffnungszeiten der jeweiligen Rathäuser erfolgte.

Bedenkt man, dass aktuell rund 17.000 Industrieanlage in NRW existieren, die allesamt genehmigungspflichtig waren, so erklärt sich die hohe Relevanz der Thematik von selbst. Es ist jedoch anzunehmen, dass es den wenigsten Bürgerinnen und Bürgern um Industriespionage geht, sondern vielmehr ein vitales Interesse am Schutz der Umwelt vorliegt.

Quelle: Westfalenpost

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.