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Düsseldorf: Prozess wegen Verstoß gegen das Patentrecht

Düsseldorf: Prozess wegen Verstoß gegen das Patentrecht

Vor dem Landgericht Düsseldorf kommt es möglicherweise zu einem umfangreichen Prozess in Sachen Patentrecht und Patentschutz. Der Kläger ist der Rasiererhersteller Gillette, der zum US-Konzern Procter & Gamble (P&G) gehört. Konkret geht es bei dem Prozess um die Herstellung von günstigen Ersatzklingen für das Produkt „Mach3“. Es handelte sich hierbei um ein Produkt des Konkurrenten Wilkinson, das unter dem Namen „Quattro Sport“ vertrieben wurde und weitgehend kompatibel ist.

In Düsseldorf wurden nun eine einstweilige Verfügung beantragt, nach der Wilkinson mit dessen Mutterkonzern Edgewell sowohl die Herstellung als auch der Verkauf der Rasierklingen untersagt werden soll. Der Grund ist eine Verletzung des Patentschutzes und ein Verstoß gegen das Patentrecht. Im Fokus steht dabei das europäische Patent EP 1695800. Hier geht es um die Verbindung zwischen dem Griff und den Klingen-Einsätzen, die nur auf eine ganz bestimmte Weise erfolgen kann. Die Leiterin der Rechtsabteilung von Procter & Gamble weist in diesem Kontext darauf hin, dass sich ihr Unternehmen lediglich zur Wehr setzt, wenn ein Verstoß gegen den Patentschutz vorliegt.

Von Seiten des Mitbewerbers Wilkinson wurde sogleich dementiert. Der Nordost-Europachef weist die Vorwürfe zurück und sieht sein neues Produkt im Einklang mit dem Patentrecht. Es geht sogar noch weiter, denn offensichtlich erkennt Wilkinson den Patentschutz gar nicht erst an und sieht das Patent als nichtig an. Hintergrund ist dabei die mangelnde „Erfindungshöhe“, die in diesem Fall gegeben sein könnte.

Entsprechend sieht sich das Landgericht Düsseldorf nun gleich mehreren Aufgaben gegenüber. Auf der einen Seite muss die Rechtmäßigkeit der einstweiligen Verfügung geprüft werden, an deren Entscheidung tägliche Umsätze mit den Ersatzklingen hängen. Zum anderen könnte der Grundsatz zu einer grundsätzlichen Frage im Patentrecht werden. Experten sehen im Patentrecht längst nicht mehr den eigentlich Zweck, sondern sprechen von einem strategischen Schutzschild, um unliebsame Wettbewerber abzuwehren. Erstaunlich ist in diesem Zusammenhang, das selbst vermeintlich einfache Produkte wie Nassrasierer auf vielerlei Hinsicht mit Patentschutz umgeben sind.

Gilette hat allein für „Mach3 Turbo“ 35-fach Patentschutz beantragt, was sowohl die einzelnen Winkel der Bauteile zueinander als auch Elemente der Verpackung betrifft. Für Verbraucher stellt dies sicherlich keinen Vorteil dar, denn aufgrund der Alleinstellung sind die Klingen vergleichsweise teuer. Eine Sprecherin des Landgerichts Düsseldorf stellte indes klar, dass der Patentschutz im Februar 2018 ohnehin ausfällt und spätestens zu diesem Zeitpunkt die neuen, günstigeren Klingen auf den Markt kommen dürfen.

Quelle: Berliner Zeitung

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.

asd