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Duisburg: Gerichtsurteil wegen Schwarzarbeit in Gastronomie

Duisburg: Gerichtsurteil wegen Schwarzarbeit in Gastronomie

Wegen Schwarzarbeit in der Gastronomie ist in Duisburg der Wirt einer bekannten Kneipe verurteilt worden. Es handelt sich dabei um die Gaststätte „Finkenkrug“, die nicht zuletzt aufgrund ihrer 222 Biersorten besondere Beliebtheit genießt. Die Schwarzarbeit ereignete sich in Duisburg – Neudorf und führte letztlich zu einer Bewährungsstrafe. Das Landgericht Duisburg sah es dabei als erwiesen an, dass die beiden Geschäftsführer in den Jahren zwischen 2007 und 2012 mehrere Kellnerinnen in Schwarzarbeit beschäftigten. Bei den Eigentümern handelt es sich um einen 63-Jährigen und einen 66-Jährigen, die aus Krefeld bzw. Mülheim an der Ruhr stammen.

Neben der Schwarzarbeit in Duisburg wurden die beiden Gastronomen auch noch wegen Steuerhinterziehung verurteilt. So sah es das Gericht als erwiesen an, dass unter anderem Waren schwarz eingekauft wurden und die Umsätze gegenüber dem Finanzamt deutlich zu niedrig dargestellt wurden. Laut Schätzungen beläuft sich der auf diese Weise entstandene Steuerschaden auf runde 200.000 Euro.

Im ersten Schritt gelang es den beiden Wirten bereits, eine Rückzahlung in Höhe von 100.000 Euro auf die Beine zu stellen. Dabei wirkte sich sowohl die Zahlung als auch das umfassende Geständnis positiv auf das Strafmaß aus. Es ist jedoch auch noch erforderlich, dass die restliche Summe zurückgezahlt wird. Des Weiteren sollten sich beide Männer innerhalb der kommenden 18 bzw. elf Monate tunlichst an die Gesetze halten, da so lange die Bewährungszeit andauert.

Dass die Kundschaft der Kneipe zu keiner Zeit von den Problemen und dem Gerichtsstreit erfuhr, versteht sich von selbst. Der Betrieb in der Studentenkneipe „Finkenkrug“ lief natürlich ungehindert weiter und wird auch in Zukunft nicht beeinträchtigt.

Statistiken belegen zudem, dass die Gastronomie besonders anfällig für Schwarzarbeit ist. In diesem Bereich kommt es immer wieder zu Vergehen, die beispielsweise in einer Barbezahlung der Servicekräfte oder auch der Mitarbeiter in der Küche besteht. Des Weiteren wird auch gerne schwarz kassiert, d.h. das Geld, das Kunden zu bezahlen haben, landet direkt in den Taschen der Mitarbeiter und wird in keine Kasse gebont.

Quelle: Der Westen

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.