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Egelsbach bei Langen: Anklage wegen Körperverletzung

Egelsbach bei Langen: Anklage wegen Körperverletzung

Zwei Versionen zum Tathergang

Es war in der Tat ein ungewöhnlicher Fall von Körperverletzung, der sich im hessischen Egelsbach ereignete. Ungewöhnlich deshalb, weil der Angeklagte am Ende die deutlich schwereren Verletzungen davontrug und die „Notwehr“ der angegriffenen Person deutlich effizienter ausfiel als der tätliche Angriff.

In der Gartenstraße in Egelsbach war es im März 2017 zu einer Auseinandersetzung zwischen einem 53-Jährigen und einem 29-Jährigen gekommen. Angezettelt wurde der Streit von dem älteren Mann, der vermutlich auch mit körperlicher Gewalt begonnen hat. Vor Gericht existierten jedoch unterschiedliche Versionen des Tathergangs.

Der jüngere Mann wurde bei der Schlägerei so gut wie nicht verletzt. Zeugen berichteten, dass der 53-Jährige mit seiner Ehefrau in einem SUV unterwegs war. Nachdem das Fahrzeug am Straßenrand angehalten hatte, hielt auch der dahinter fahrende VW Golf des 29-Jährigen. Beide stiegen aus dem Auto aus, wobei sich der ältere Mann gegen das Auto des Jüngeren lehnte. Offen ist vor Gericht die Frage, ob es sich tatsächlich um Notwehr handelte. Der 29-Jährige gab an, er habe einen Faustschlag erhalten und sich daraufhin gewehrt. Fakt ist jedoch, dass keinerlei Verletzungen im Gesicht festgestellt wurden und lediglich der Handrücken eine Platzwunde aufwies.

Die Folge der Auseinandersetzung war eine neunstündige Operation am Gesicht des vermeintlichen Aggressors, der unter anderem Titanplatten eingesetzt bekommen musste. Offensichtlich war der Situation ein Streit vorausgegangen, in dessen Kontext der ältere Mann sein jüngeres Gegenüber massiv beschimpft hatte. Der Grund war eine kurze Unterhaltung, die dieser aus dem Auto heraus geführt hatte und die zu einer Behinderung des Verkehrs geführt hatte. Der 29-Jährige hatte nach der verbalen Attacke die Verfolgung des Ehepaars im SUV aufgenommen, sodass die Situation schließlich eskalierte.

Die Richter sahen sich angesichts der gegeneinander stehenden Aussagen nicht in der Lage, Recht zu sprechen und stellten das Verfahren ein. Der Angeklagte, der zumindest gesundheitlich das Opfer war, muss nun 500 Euro einem karitativen Zweck zuführen.

Immer wieder wird diskutiert, wie die Zahl von Gewalttaten im Strassenverkehr minimiert werden könnte. Blitzer gelten als sinnvoll bei Geschwindigkeitsübertretungen, doch die Strafen sind gering. Zusätzliche Kontrollen von Polizeibeamten an bekannten Strecken von Rasern wurden bereits angeordnet.

Quelle: OP Online
 

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.