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Ermittlungen gegen Schwarzarbeit helfen Rentenversicherung

Ermittlungen gegen Schwarzarbeit helfen Rentenversicherung

Dass Schwarzarbeit auch für die Rentenversicherung einen Schaden bedeutet, ist hinlänglich bekannt. Nun hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart entschieden, dass Nachforderungen der Rentenversicherung allein auf die Ermittlungen gegen Schwarzarbeit gestützt werden dürfen. Mit anderen Worten brauchen keine eigenen Betriebsprüfungen durchgeführt werden, was natürlich eine erhebliche Entlastung bedeutet.

Dem Urteil lag ein Fall von Schwarzarbeit in der Baubranche zugrunde. Ermittler hatten einen Arbeiter kontrolliert, der nicht ordnungsgemäß angemeldet wurde. Entsprechend wurden weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge abgeführt und die Rentenversicherungsträger gingen leer auf.

Die Ermittler des Zolls führten eine Schadensberechnung durch und gaben die Ergebnisse an die Sozialkassen weiter. So kam es, dass die Deutsche Rentenversicherung eine Nachzahlung in Höhe von 15.000 Euro forderte, die seitens des Arbeitgebers jedoch verweigert wurde. Dieser vertrat den Standpunkt, sein Arbeitnehmer habe selbstständig gearbeitet und hätte nicht angemeldet werden müssen. Aufgrund der Ermittlungen des Zolls ließe sich – so die ehemaligen Arbeitgeber – kein Schluss auf das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung ziehen.

Seitens des Landessozialgerichts Baden-Württemberg in Stuttgart wurde die Schwarzarbeit jedoch eindeutig bestätigt. So kamen die Richter zu dem Schluss, dass sehr wohl eine abhängige Beschäftigung vorlag, was durch die Ermittlungen der Zollfahnder ans Licht gebracht wurde. Eine eigene Betriebsprüfung, wie sie seitens des Arbeitgebers gefordert wurde, sei in diesem Kontext nicht erforderlich, da schon der Zoll ausreichende Erkenntnisse geschaffen hätte.

Mit anderen Worten darf sich auch die Rentenversicherung bei den Ermittlungsergebnissen des Zolls bedienen und aus diesen Forderungen ableiten. Hintergrund ist das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, nach dem die Behörden untereinander kooperieren und Ermittlungsergebnisse übernommen werden können.

Für die einzelnen Sozialversicherungträger ist dieses Urteil natürlich ein gutes Signal. So lassen sich die Ergebnisse von Ermittlungen untereinander austauschen und die Bemühungen im Kampf gegen die Schwarzarbeit besser koordinieren. Diejenigen Arbeitgeber, die illegal beschäftigen oder keine Sozialversicherungsbeiträge abführen, müssen sich darauf einstellen, dass ein Besuch der Ermittler des Zolls gleich auf mehreren Ebenen Sanktionen nach sich zieht.

Jeder kann helfen, Schwarzarbeit zu beenden

Anzeigen hinsichtlich Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung können zum – auch anonym – bei jeder Zolldienststelle erstattet werden. Oder man wendet sich an die Berufsgenossenschaften, wie die BGBau oder die Soka-Bau. Anzeigen können bei Gerichten, der Polizei, Krankenkassen oder dem Jobcenter eingereicht werden in einer formlosen E-Mail, persönlich an der Pforte oder per Brief. 

Quelle: Kostenlose-Urteile.de

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.