Im rheinland-pfälzischen Koblenz kam es zu groß angelegten Ermittlungen gegen Schwarzarbeit. Eingesetzt wurden dabei die Fahnder des örtlichen Hauptzollamts, die im gesamten nördlichen Rheinland-Pfalz ermittelten. In diesem Kontext wurden 175 Unternehmen genauer unter die Lupe genommen und rund 1.045 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer überprüft. Es zeigte sich dabei, dass Schwarzarbeit durchaus ein Massenphänomen bleibt, sodass die insgesamt 60 Ermittler im Rahmen des zweitägigen Einsatzes mehrmals fündig wurden.
Im Fokus der Ermittlungen standen Speditionen sowie Unternehmen aus den eng verwandten Branchen Logistik und Transport. Festgestellt wurden 119 Verstöße gegen geltendes Recht bzw. Fälle von Schwarzarbeit. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass es in den meisten Fällen weiterer Ermittlungen bedarf und folglich noch kein Nachweis eines Fehlverhalten erbracht werden konnte.
In den meisten Fällen handelt es sich um nicht erfolgte Meldungen des Arbeitsverhältnisses oder Scheinselbstständigkeit. In beiden Fällen spricht man von Schwarzarbeit, da keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Des Weiteren wurden jedoch auch Fällen von Unterschreiten des Mindestlohnes sowie unrechtmäßig kassierten staatlichen Leistungen von der Agentur für Arbeit festgestellt.
Ende 2019 wurden Geldstrafen bei einer Spedition aus München verhängt, nachdem das Hauptzollamt dem Unternehmen Sozialversicherungsbetrug nachweisen konnte. Arbeitnehmer waren nicht gemeldet oder als Scheinselbstständige beschäftigt. Zudem wurde teilweise weniger als der gesetzliche Mindestlohn gezahlt. Der Spedition wird vorgeworfen, sich dadurch illegale Wettbewerbsvorteile verschafft zu haben. Aufgrund der Verstöße drohen Sanktionen und eine Geldstrafe im fünfstelligen Bereich.
Schwarzarbeit kann bei Arbeitgebern auch mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Die Unternehmen müssen sämtliche Sozialabgaben mit Säumniszuschlägen nachzahlen. Im Sommer 2020 verurteilte das Gericht einen Spediteur aus Calw zu vier Jahren auf Bewährung, weil er Schwarzarbeiter beschäftigt hatte. Der 32-jährige Transportunternehmer hat seinen Mitarbeitern zwei Jahre lang Löhne teils schwarz gezahlt und dadurch Sozialabgaben von 64.000 Euro gespart.
Ende 2020 verurteilte des Amtsgerichts Syke in Niedersachen eine Spediteurin wegen Vorenthaltung von Arbeitsentgelten in 111 Fällen zu einer Haftstrafe von acht Monaten auf Bewährung. Die Verurteilte sparte zwischen 2010 und 2015 Sozialabgaben, indem sie vermeintlich selbstständige Lkw-Fahrer beschäftigte, obwohl diese tatsächlich in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zu ihr standen. Die ausstehende Sozialversicherungspflicht belief sich auf 117.000 Euro.
Quelle: NR Kurier