In Lampertheim ist es in den vergangenen Tagen und Wochen gleich mehrfach zu einem Diebstahl gekommen. Seitens der Ermittler konnte bislang nicht geklärt werden, ob es sich dabei um ein- und dieselben Täter handelt oder unterschiedliche Personen am Werk waren. Ein Diebstahl ereignete sich in der Nacht zum 1. August im Stadtteil Lampertheim – Hüttenfeld. Im Fritz-Walter-Weg stand ein Mercedes C-Klasse dessen Tagfahrlichter entwendet wurden. Darüber hinaus hatten es die Täter auch auf die elektronische Einparkhilfe abgesehen. Bedenkt man, dass sich beide Teile nur bedingt zum Kauf anbieten lassen, so kann in diesem Kontext durchaus auch Sabotage vermutet werden. Möglicherweise handelt es sich auch um einen Dummer-Jungen-Streich, der in diesem Fall jedoch mit einem Sachschaden in Höhe von 2.000 Euro einhergeht. Die zuständigen Ermittler der Polizei Lampertheim bitten um Mithilfe und freuen sich über sachdienliche Zeugenaussagen.
Einige Tage zuvor kam es in der Straße „Oberer Rosenstock“ zu einem Diebstahl der ungewöhnlichen Sorte. In einer dortigen Lagerhalle eines Gemüsehändlers wurden im Zeitraum zwischen dem 26. und 28 Juli im großen Stil Gemüse entwendet. Konkret wurden gleich drei Paletten mit jeweils 608 Faltkörben gestohlen. Wenngleich der Fall auf den ersten Blick skurril anmutet, entstand auch hier ein Sachschaden, der sich nach Angaben des geschädigten Unternehmers auf 7.040 Euro beläuft.
Selbstverständlich ist in beiden Fällen möglich, dass eine Versicherung einspringt. Nichtsdestotrotz sollten die Ermittlungen entschlossen geführt werden, um weitere Diebstähle auszuschließen. Im Fall des Gemüsevertriebs stellt sich zudem die Frage, warum keine ausreichende Sicherung des Gebäudes vorgenommen wurde. In vergleichbaren Fällen existiert oftmals eine Videoüberwachung, die den Ermittlern wertvolle Hilfe leistet. Wären die Straftaten aufgezeichnet worden, so ließen sich umfassende Rückschlüsse auf die Täter ziehen bzw. diese sogar identifizieren. Im Straßenraum ist die Installation einer Videoüberwachung meist problematisch und scheitert an den gesetzlichen Vorgaben für den Datenschutz. Handelt es sich jedoch um ein Privatgelände, so bestehen keinerlei Einschränkungen.
Quelle: Echo Online