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Ermittlungen in Siegburg wegen Drogen am Steuer

Ermittlungen in Siegburg wegen Drogen am Steuer

Ermittlungen in Siegburg haben dafür gesorgt, dass ein unter Drogeneinfluss stehender Mann im Sinne des Wortes „aus dem Verkehr gezogen“ wurde. Der Mann fiel den Ermittlern der Polizei im Rahmen einer Routinekontrolle auf und wurde auf der Bonner Straße angehalten. Die Polizeikontrolle ereignete sich am vergangenen Montag, den 10. Dezember um 23:45 Uhr, Schauplatz war die Bonner Straße.

Ein Polizeibeamter mit gelber Warnweste und einer beleuchteten Anhaltekelle stellte sich zu diesem Zweck auf die Straße und winkte einen Van des Herstellers Mercedes-Benz an die Seite. Das Fahrzeug kam aus Richtung Sankt Augustin und nahm die Signale der Polizei erst sehr spät wahr. In der Folge fuhr das Fahrzeug gegen die Kelle des Polizisten und kam erst einige Meter hinter diesem zum Stehen. Danach versuchte der Fahrer, in eine nah gelegene Bushaltestelle zu rangieren, was seitens der Ermittler als eher ungewöhnlich eingeschätzt wurde.

Nach Öffnen der Fahrzeugtür stellte sich heraus, dass der 53-jährige Mann über keine gültige Fahrerlaubnis mehr verfügte. Diese war ihm bereits abgenommen worden und es lag zudem ein Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Zudem konnte sich der Mann so gut wie nicht mehr auf den Beinen halten, was er freimütig mit kurz zuvor erfolgtem Drogenkonsum erklärte. Die Polizei führte sogleich einen Test durch, der die Aussage bestätigte.

Ebenfalls wurde von einer Ärztin eine Blutprobe entnommen und im Auto fanden sich mehrere Gramm Heroin, was schließlich zur Festnahme und der Verbringung in eine Haftanstalt führte. Der 33-jährige Beifahrer wurde ebenfalls in Siegburg festgenommen. Einer der Gründe hierfür kann dessen Mittäterschaft sein und so handelt es sich auch hier um einen polizeibekannten Drogenkonsumenten. Das Fahrzeug war ein Firmenwagen, der vom Eigentümer abgeholt werden musste.

Es handelt sich zumindest um einen schweren Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und das Fahren unter Drogen, was ebenfalls strafbar ist. Neben dem Besitz verbotener Substanzen dürfte § 316 StGB Trunkenheitsfahrt vorliegen.

Quelle: General Anzeiger Bonn
 

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.