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Ermittlungen wegen Fahrerflucht und Sachbeschädigung

Ermittlungen wegen Fahrerflucht und Sachbeschädigung

Im rheinland-pfälzischen Mutterstadt haben Ermittler erfolgreich nach einer Autofahrerin gesucht, die sich unerlaubt von einem Unfallort entfernt hatte. Die Frau konnte aufgrund einer Zeugenaussage überführt werden und zeigte sich trotz umfangreicher Belehrung uneinsichtig. Dabei kam es im Vorfeld der Ermittlungen noch zu einem Gespräch zwischen der Autofahrerin und einer Zeugin, die diese nach dem Unfall nach ihrem Wohlbefinden fragte. Die Antwort war, dass die Fahrerin darauf hinwies, dass sie es eilig habe und sich trotz mehrfacher Warnungen kurzerhand vom Unfallort entfernte. Die Zeugin notierte sich daraufhin das Kennzeichen und meldete dieses der Polizei.

Passiert war der Unfall am frühen Morgen des 15. Oktober auf einem Parkplatz in Mutterstadt, genauer gesagt in der Oggersheimer Straße. Die Frau wollte mit ihrem Fahrzeug vom Parkplatz herunterfahren und nach rechts abbiegen, wobei sie jedoch eine Verkehrsinsel überfuhr. In diesem Kontext wurde auch ein Verkehrszeichen überfahren und stark beschädigt. Die Frau selbst kam nicht zu Schaden.

Die Folge wird nun ein Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort sein, die auch unter Unfallflucht oder Fahrerflucht bekannt ist. Das Delikt ist Teil des Strafrechts und wird nach §142 StGB geahndet. Jahr für Jahr werden mehr als 250.000 Verfahren in diesem Bereich eingeleitet, von denen das kommende in Mutterstadt nur eines sein wird. Es handelt sich juristisch jedoch um ein teilweise umstrittenes Delikt, bei dem es auch auf die Erheblichkeit des Schadens geht. Mit anderen Worten kann es nur dann zu einer rechtskräftigen Verurteilung kommen, wenn das Verkehrsschild stark in Mitleidenschaft gezogen wurde und ggf. ausgewechselt werden muss.

Bis zu einem Betrag in Höhe von 25 bis 50 Euro wird je nach Richter von Unerheblichkeit ausgegangen, was teilweise aber auch noch bei 150 Euro der Fall ist. Hintergrund ist die Schwelle, bis zu der Schadensersatzansprüche gerichtlich geltend gemacht werden können. In diesem Fall wäre die Stadt Mutterstadt der Kläger, da diese für die kommunalen Verkehrsschilder verantwortlich ist.

Quelle: Presseportal
 

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.