In Elsenfeld hat sich gefährliches Fahren bzw. ein riskantes Überholmanöver als überaus ärgerlich erwiesen. Die Ermittler der Polizei führten beim Fahrer sogleich eine gründliche Kontrolle durch und stellten in diesem Kontext eine Menge von rund 26 Gramm Marihuana fest. Es steht zudem zu vermuten, dass der Fahrer des Fahrzeugs unter Einfluss von Cannabis stand und damit nicht hätte fahren dürfen.
Der Vorfall ereignete sich am 23. November in Elsenfeld. In der Straße „Am Höning“ fiel den Ermittlern der Polizei gegen 16 Uhr nachmittags ein Fahrzeug der Marke Mercedes-Benz ins Auge. Zunächst blieb es bei einer einfachen Kontrolle, die kein besonderes Ergebnis zutage förderte. Im unmittelbaren Anschluss daran, setzte das Fahrzeug jedoch zu einem riskanten Überholmanöver in einer Zone mit Tempo 30 – Geschwindigkeitsbegrenzung an. Auf Höhe einer Verkehrsinsel überholte der Fahrer gleich drei Fahrzeuge hintereinander, was dazu führte, dass die Beamten noch einmal zugriffen und eine genauere Kontrolle durchführten.
Im Rahmen der zweiten Ermittlungen wurde deutlich, dass der Fahrer unter dem Einfluss illegaler Substanzen bzw. Betäubungsmittel stand. Es handelt sich hierbei um einen 34-jährigen Mann aus Aschaffenburg, der offenbar nicht in der Lage war, sein Fahrzeug im Einklang mit der Straßenverkehrsordnung zu lenken. In der Folge führten die Ermittler der Polizei auch noch eine Durchsuchung des PKW durch und fanden dabei die 26 Gramm Marihuana.
In der Folge musste der 34-Jährige seinen Autoschlüssel abgeben, der direkt seiner mit im Auto befindlichen Lebensgefährtin gegeben wurde, die als fahrtauglich eingestuft wurde. Der Mann muss sich nun sowohl wegen des Besitzes von „Gras“ bzw. Marihuana als auch wegen des Fahrens unter Einfluss von Betäubungsmitteln vor Gericht verantworten. Ob die Menge an Rauschgift noch als geringfügig eingestuft wird, wird sich vor dem Richter zeigen. Vermutlich ist die Tatsache, dass der Mann auch noch Auto gefahren ist, deutlich schwerwiegender einzustufen und wird wohl zu einem Entzug der Fahrerlaubnis führen.
Quelle: Primavera 24