*
Unverbindliche Telefonische Sofortberatung
*Anrufweiterleitung zum
nächsten Büro, Ortstarif.

0800 8448446
Kostenlose Hotline
24 Stunden - 365 Tage im Jahr
info@detektiv.ag
Jetzt anrufen Kontaktformular Rückrufservice WhatsApp Beratung
+49 172 8448446

asd

Ermittlungen wegen schwerer Körperverletzung in Ludwigsburg

Ermittlungen wegen schwerer Körperverletzung in Ludwigsburg

In Ludwigsburg ist es zu einer schweren Körperverletzung durch eine Gruppe von Jugendlichen gekommen. Schauplatz der Straftaten war die Eissporthalle, in der ein 14-jähriger Junge zum Opfer einer jugendlichen Bande bzw. Gruppe wurde. Die Tat ereignete sich am Freitag, den 21. Dezember gegen 20:45 Uhr und führten zu Verletzungen. Dabei wollte das Opfer der Gewalt lediglich seine Schwester verteidigen, die bereits im Vorfeld sowohl verbal als auch körperlich von den jugendlichen Straftätern angegangen wurde.

Das Geschehen begann damit, dass die Schwester auf der Eisfläche immer wieder angerempelt wurde. Die Folge war ein Wortgefecht, in das sich nach und nach auch die Freunde des Täters einschalteten und das junge Mädchen beschimpften. Ebenfalls einbezogen wurde deren 14-jähriger Bruder, der noch versuchte, seine Schwester in Sicherheit zu bringen. Nachdem der mutige Junge zunächst nur bedroht wurde, kam es schließlich sowohl zu Schlägen als auch zu Tritten mit Schlittschuhen. Der 14-Jährigen schlug dabei mit dem Hinterkopf auf die Eisfläche und wurde auch noch auf dem Boden liegend von der Gruppe getreten und geschlagen.

Es stellt sich angesichts der Schwere der Straftaten nun die Frage, ob nicht nur wegen schwerer und gefährlicher Körperverletzung unter Einsatz der scharfen Schlittschuhkufen als Waffe ermittelt werden sollte, sondern ggf. auch wegen versuchten Totschlags. Gesetzliche Grundlage wäre in diesem Fall § 212 StGB unter Berücksichtigung des so genannten Eventualvorsatzes. Es ist durchaus so zu argumentieren, dass die Jugendbande den Tod des Jungen billigend in Kauf genommen hat, als sie ihn nach dessen Sturz auf die harte Eisfläche auch noch traktierten. Die Verletzungen fielen glücklicherweise nur leicht aus

Es handelt sich in diesem Fall um ein Verbrechen, das nach § 23 Absatz 1 StGB geahndet würde und somit sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden könnte.

Die Ermittler der Polizei Ludwigsburg bitten daher um Hinweise, mit denen die Identität der Straftäter geklärt werden kann.

Quelle: Stuttgarter Zeitung

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.