In Saarbrücken und St. Wendel ist es zu einem Fall von mehrfacher Untreue und Versicherungsbetrug gekommen. Besonders pikant ist dabei, dass es sich um eine karitative Organisation handelte, bei der sich ehrenamtliche Mitarbeiter bereicherten. Die Caritas hat nun als Trägerin entschieden, mehr auf hauptamtliche Helfer zu setzen und die entsprechenden Personen aus ihren Ämtern zu entfernen.
Vorausgegangen waren unter anderem eine Durchsuchung der Räume der St. Wendeler Tafel im November 2015. In diesem Kontext wurde auch die Wohnung der Angeklagten unter die Lupe genommen, nachdem Kollegen Anzeige erstattet hatten. Einerseits wurden Abrechnungen nicht korrekt durchgeführt, was zur Bereicherung der untreuen Mitarbeiterin führte, zum anderen wurde mit einer angeblich geplünderten Kaffeekasse Versicherungsbetrug verübt. In manchen Fällen wurden die Vorwürfe zwar mangels einer klaren Beweislage fallen gelassen, doch blieb der Verdacht auf Untreue erhalten.
Der Arbeitgeber reagierte schnell und die seit rund sieben Jahren ehrenamtlich tätige Helferin wurde durch eine hauptamtliche Kraft ersetzt.
Im September 2020 gab die Caritas-Gemeinschaftsstiftung Osnabrück bekannt, dass in den 15 Jahren seit der Gründung rund 2,3 Millionen Euro ausgeschüttet wurden für soziale Initiativen und Menschen in Notlagen. Damit wurden 545 Projekte und Einzelpersonen gefördert.
Die Caritas-Stiftung wurde 2005 vom Caritasverband der Diözese Osnabrück ins Leben gerufen. Das Startkapital betrug 250.000 Euro. Da eine Feier zum 15-jährigen Bestehen wegen der Corona Pandemie ausfiel, förderte die Stiftung stattdessen Projekte, die sich mit den Auswirkungen der Krise beschäftigen: Kinder, Jugendliche, Familien in Notlagen und Menschen mit Behinderung.
Im Mai 2020 wurde in einem anderen Fall eine Stiftung aus Schwaben von dem eigenen Sitftungsdirektor durch Betrug um rund 165.000 Euro gebracht. Die Augsburger Staatsanwaltschaft hatte deshalb einen Strafbefehl über eine einjährige Bewährungsstrafe erwirkt. Der ehemalige Direktor hatte mit der geschädigten Stiftung bereits einen außergerichtlichen Vergleich und eine Schadenswiedergutmachung vereinbart, beides wurde bei der Strafzumessung berücksichtigt.
In dem Verfahren ging es um die fehlerhafte Buchhaltung aus den Jahren 2012 bis 2015. Der damalige Chef soll für die Stiftung, die ein Psychiatrie- und Pflegezentrum betreibt, unberechtigte Zulagen eingenommen haben. Nachdem das Amtsgericht Strafbefehl erlassen hatte, konnte der Angeklagte entscheiden, ob er die Strafe annimmt oder Einspruch einlegt. Im letzteren Fall wäre ein öffentlicher Prozess die Folge.
Quelle: Saarbrücker Zeitung