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Ermittlungen wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt

Ermittlungen wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt

Im badischen Waghäusel finden derzeit Ermittlungen wegen eines besonders schweren Falles von Widerstands gegen die Staatsgewalt statt. Im Fokus steht ein 19-jähriger Mann, der Anfang des Monats November festgenommen worden war. Vorausgegangen war eine nächtliche körperliche Auseinandersetzung, in die der Mann verwickelt gewesen sein soll. Ein Zeuge hielt den Beschuldigten fest, doch bei Eintreffen der Polizei leistete dieser plötzlich erheblichen Widerstand. Dieser bestand unter anderem darin, dass er einem der Ermittler mit großer Wucht gegen das Knie trat und diesen dabei schwer verletzte. Die Folge waren ein Abbruch des Dienstes sowie die zwischenzeitliche Dienstunfähigkeit. Es gelang den Ermittlern jedoch noch, den Gewalttäter zu überwältigen und in Gewahrsam zu nehmen.

Bei Widerstand gegen die Staatsgewalt handelt es sich gleich in mehrerlei Hinsicht um eine Straftat. So ist bereits das gewaltfreie Agieren gemäß §113 StGB zu ahnden und wird mit mindestens einer Geldstrafe oder aber Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren belegt. Die Ermittlungen in Waghäusel dürften jedoch direkt in Richtung eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte gemäß §114 StGB zielen. Dieser Straftatbestand ist relativ neu und existiert erst seit dem 30. Mai 2017. Die Folge ist eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren, die in schweren Fällen auf bis zu fünf Jahren ausgeweitet werden kann. Besondere Schwere der Tat kann dann festgestellt werden, wenn beispielsweise eine Waffe mitgeführt oder ein potenziell gefährlicher Gegenstand als eine solche zweckentfremdet wird. Des Weiteren sind auch die Folgen zu beachten, die im Fall von Waghäusel durchaus als gravierend bezeichnet werden können.

Die Flucht allein hätte übrigens entsprechend eines Urteils des Bundesgerichtshofs (Az.: 2 StR 204/14) noch keinen Widerstand gegen die Staatsgewalt bedeutet und wäre somit deutlich geringer geahndet worden. Es war somit überaus unklug von dem jungen Mann in Waghäusel, auch noch tätlich gegen die Polizisten vorzugehen und nicht einfach die Festnahme bzw. Aufnahme der Personalien über sich ergehen zu lassen.

Quelle: Presseportal
 

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.