Fahrraddiebstahl ist eine ungewöhnliche Form von Versicherungsbetrug, die jedoch auf dem Vormarsch ist. In Ingolstadt haben Ermittler der „Ermittlungsgruppe Zweirad“ neben einer Fülle von echten Diebstählen auch entsprechend vorgetäuschte Straftaten festgestellt. Von den neun Fahrrädern, die im Mai in der Donaustadt sichergestellt wurden, erwiesen sich acht als gestohlen, während ein Fahrrad lediglich als gestohlen gemeldet worden war. In diesem Fall handelte es sich um einen Versicherungsbetrug.
Damit nicht genug, denn unter den aufgeklärten Fällen wurde auch noch ein weiterer Versuch von Versicherungsbetrug aufgedeckt. Ein 48-jähriger aus Ingolstadt meldete ein teures Rennrad als gestohlen und wollte sich auf diese Weise Geld von seiner Versicherung erschleichen. Die Ermittler schoben diesem Vorgehen jedoch einen Riegel vor.
Auch in der Vergangenheit kam es immer wieder zu Versicherungsbetrug durch Fahrraddiebstahl. Als Anzeichen für diese Straftaten gilt unter anderem das Fehlen konkreter Angaben zur Bauart, zum Fahrradtyp oder auch das Kaufdatum. Ist dies der Fall, so setzen Versicherungen oftmals private Ermittler ein oder lassen einen Sachverständigen nachfragen.
Dieser findet oftmals bereits in den Schilderungen des Tathergangs Unstimmigkeiten und klare Hinweise auf Versicherungsbetrug. Dieser liegt beispielsweise dann vor, wenn ein Abtransport des Fahrrads durch ein Kellerfenster behauptet wird und sich dieses Fenster bei genauem Augenschein als deutlich zu klein erweist. Ein Klassiker ist auch ein fingierter Wert des Fahrrads. So werden gerne auch gebraucht gekaufte alte Fahrräder zu wahren Hightech-Produkten erklärt und deren Wert deutlich in die Höhe geschraubt. Auch dieser Trick funktioniert nur selten, denn meist ist es so, dass bei handschriftlichen Quittungen des Fahrradhändlers schlichtweg eine Ziffer ergänzt wird. Aus 200 Euro werden dann schnell 1.200 Euro, was Grafologen aber schnell aufdecken. Eine weiterer Möglichkeit, um diese Form von Versicherungsbetrug aufzudecken, besteht in einem simplen Abgleich des Fahrradtyps und dem originalen Kaufpreis.
Zuletzt finden sich Versuche von Versicherungsbetrug auch gegenüber Haftpflichtversicherungen. Hier geht es weniger um Diebstahl als um Beschädigungen an Fahrrädern. Diese werden beispielsweise von Freunden übernommen, wobei die Schilderungen nur selten authentisch sind. In allen Fällen gilt also, dass sich Versicherungsbetrug auch im Fahrradbereich nicht lohnt und zu Geld- oder gar Haftstrafen führen kann.
Quelle: Augsburger Allgemeine