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Fall in Bad Homburg von Detektei A.M.G. DETEKTIV AG gelöst

Fall in Bad Homburg von Detektei A.M.G. DETEKTIV AG gelöst

Bad Homburg vor der Höhe ist bekannt für seine hohe Lebensqualität und bietet eine Fülle von interessanten Arbeitsplätzen. Einen solchen hatte auch ein Arbeitnehmer bei einem mittelständischen Unternehmen für Softwareentwicklung. Offensichtlich war ihm das aber nicht genug! 

Der Geschäftsführer hatte den Verdacht, dass Herr M. einer Nebenbeschäftigung nachging. Er wollte Klarheit und beauftragte die Detektei A.M.G. DETEKTIV AG Bad Homburg damit, Ermittlungen wegen Schwarzarbeit anzustellen. Der Fall hatte insbesondere dadurch eine besondere Brisanz, da das Bad Homburger Unternehmen spezielle Softwarelösungen für die Autozulieferbranche herstellte und dabei einem erheblichen Konkurrenzkampf ausgesetzt war.

Patentrechtsverletzung? Aber hallo!

In Hightech-Unternehmen besteht oft die Gefahr, dass gegen das Patentrecht und den Patentschutz verstoßen oder Industriespionage betrieben wird. In diesem Bereich war die Detektei A.M.G. DETEKTIV AG Bad Homburg schon einmal für die Softwareentwickler tätig und dank der guten Erfahrungen und der erfolgreichen Zusammenarbeit wurde sie nun mit dem Thema Schwarzarbeit betraut.

Vorgespräch und Anfangsverdacht

In einem Vorgespräch mit der Firmenleitung des Bad Homburger Unternehmens wurden den Wirtschaftsdetektiven der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG einige handfeste Indizien genannt, die den Verdacht auf Schwarzarbeit erhärteten. So erschien Herr M. oftmals verspätet zur Arbeit und versuchte, von zu Hause aus zu arbeiten. Dabei war Herr M. trotz anders lautender Absprache mehrfach telefonisch nicht zu erreichen. Auch ein persönlicher Besuch eines Kollegen erwies sich als erfolglos.

Observation und Computerüberwachung durch die DETEKTIV AG

Ein Anfangsverdacht war also gegeben, und der erste Ansatzpunkt war dabei, den Arbeitsplatz von Herrn M. genauer unter die Lupe zu nehmen. Zudem führten die Detektive der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG eine Beobachtung bzw. Observation vor dem Wohnhaus des Verdächtigen durch.

Am Firmencomputer von Herrn M. installierten die Ermittler der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG Bad Homburg mit Genehmigung des Arbeitgebers eine Computerüberwachung, d.h. eine technische Einrichtung, die den Versand und den Empfang von Daten feststellen kann.

Sowohl Observation als auch Computerüberwachung führten bereits nach wenigen Tagen der Ermittlungen zu Ergebnissen. Die Computerüberwachung erfasste sämtliche Aktivitäten an Herrn M.s Firmenrechner und sie dokumentierte, dass Herr M. immer wieder Daten aus dem Firmennetzwerk auf eine externe Festplatte kopierte.

Die Observation bzw. Beobachtung ergab indes, dass Herr M. immer wieder von Bad Homburg ins nahe gelegene Frankfurt am Main fuhr. In Frankfurt am Main angekommen, steuerte er immer das Büro einer kleinen Unternehmensberatung an und hielt sich dort mehrere Stunden auf. Weitere Recherchen der Wirtschaftsdetektei der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG Bad Homburg ergaben, dass ausgerechnet diese Unternehmensberatung mit einigen Unternehmen aus der Autozulieferbranche zusammenarbeitete.

Schwarzarbeit bewiesen durch die DETEKTIV AG

Der eindeutige Beweis der Schwarzarbeit wurde erbracht, als es den Detektiven der Detektei A.M.G DETEKTIV AG Bad Homburg in der Observation gelang, eine Bargeldübergabe an Herrn M. zu fotografieren. Dieser fühlte sich offensichtlich so sicher, dass er die insgesamt acht 500 Euro Scheine noch nicht einmal in einen Briefumschlag stecken ließ.

Als der Auftraggeber Herrn M. mit den Vorwürfen und den Ergebnissen der Ermittlungen konfrontierte, gab dieser die Schwarzarbeit zu. Die Konsequenz waren sowohl die fristlose Kündigung als auch eine Strafanzeige wegen unterschlagener Steuern. Zudem wurde Anklage wegen Untreue und Industriespionage erhoben, denn schließlich hatte Herr M. nicht nur seine Arbeitskraft und sein Know-how, sondern auch Informationen seines Arbeitgebers gewinnbringend an einen Mitbewerber verkauft.

Die Schwarzarbeit und verbotene Nebenbeschäftigung, begleitet von Computerkriminalität, hatte nicht nur fatale Folgen für Herrn M. in Bad Homburg,  auch die Unternehmensberatung in Frankfurt am Main wurde verklagt.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.