*
Unverbindliche Telefonische Sofortberatung
*Anrufweiterleitung zum
nächsten Büro, Ortstarif.

0800 8448446
Kostenlose Hotline
24 Stunden - 365 Tage im Jahr
info@detektiv.ag
Jetzt anrufen Kontaktformular Rückrufservice WhatsApp Beratung
+49 172 8448446

asd

Flörsheim am Main: Ermittler suchen Exhibitionisten

Flörsheim am Main: Ermittler suchen Exhibitionisten

In Flörsheim am Main suchen Ermittler nach einem Exhibitionisten. Nach Aussagen einer Zeugin handelt es sich dabei um einen rund 30 Jahre alten Mann mit ungefähr 1,85 Meter Körpergröße. Der Mann ist dunkelhaarig und entblößte an einer Bushaltestelle in Flörsheim Weilbach in auffälliger Weise sein Genital. Dabei trug der Mann eine Jacke aus schwarzem Stoff sowie schwarze Jeans und helle Turnschuhe bzw. „Sneakers“. Darüber hinaus soll er über dem Kopf eine Kapuze getragen haben und eine schwarze Brille mit viereckigen Gläsern besitzen.

Ein weiterer Anhaltspunkt für eventuelle Zeugenaussagen ist die Uhrzeit, an der der Exhibitionist in Flörsheim am Main gesichtet wurde. Diese war am 16. Oktober um 09:55 Uhr weshalb durchaus sein kann, dass es weitere Geschädigte gibt. Von aggressivem Verhalten oder gar Übergriffen ist jedoch nicht die Rede.

Die Strafbarkeit von Exhibitionismus ist in Deutschland nur eingeschränkt gegeben. Es besteht jedoch die Möglichkeit von Ermittlungen wegen eines Verstoßes gegen §183a StGB und damit eine Erregung eines öffentlichen Ärgernisses. Des Weiteren kommt auch §118 (Gesetz über Ordnungswidrigkeiten) und damit die Belästigung der Allgemeinheit in Betracht, bei der es sich allerdings nur um eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat handelt. Für die Ermittler ist in erster Linie wichtig, die Identität des Exhibitionisten zu klären. Des Weiteren sollte verhindert werden, dass aus dem Handeln ein sexueller Übergriff auf Kinder gemäß §174 StGB bzw. §176 StGB wird.

Entscheidend für eine Verurteilung vor Gericht ist die Beeinträchtigung des Empfindens der Zielperson. Nur, wenn ein Exhibitionist entweder Ekel oder Scham bzw. einen Schock auslöst, kann von einer strafbaren Handlung gesprochen werden. Auch ist in diesem Kontext die Schuldfähigkeit zu prüfen, da es sich nach ICD-10 auch um eine „andere schwere seelische Abartigkeit“ im Sinne der §§ 20, 21 StGB handeln kann.

Die Polizeistatistik weist beispielsweise für das Jahr 2014 etwas mehr als 7.000 Fälle von Exhibitionismus aus. Rechtskräftig verurteilt werden jedoch Jahr für Jahr nur rund 700 bis 850 Personen.

Quelle: Presseportal
 

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.