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Freiburg: Gelegenheit für Diebstahl genutzt

Freiburg: Gelegenheit für Diebstahl genutzt

Es war ein besonderer Fall von Versicherungsbetrug, der kürzlich vor dem Landgericht in Freiburg verhandelt wurde. Es handelte sich nämlich nicht um eine geplante Straftat, sondern um das unrechtmäßige Ausnutzen eines Fehlers.

Ein 40-jähriger Mann hatte durch einen Einsatz von Löschwasser nach Wohnungsbrand keine Bleibe mehr. In der Folge musste er zwei kleine Ferienwohnungen beziehen, um überhaupt irgendwo unterzukommen. Gemeinsam mit seiner Partnerin und insgesamt vier Kindern zog der Betrüger in eine Notunterkunft, die mit insgesamt 1.500 Euro Miete zu Buche schlug. Da es sich genau genommen um zwei Ferienwohnungen handelte, verlangte die Versicherung kurzerhand auch zwei Rechnungen. Der Familienvater packte die Gelegenheit sprichwörtlich am Schopfe und fälschte die gewünschte zweite Rechnung. Auf diese Weise wurde die erstattete Summe erhöht.

Die Versicherung schöpfte jedoch schnell Verdacht auf Versicherungsbetrug und fragte beim Vermieter nach. Auf diese Weise kam der Fall ans Tageslicht und der Wohnungsbesitzer vor Gericht. Aufgrund des Streitwerts in Höhe von 7.300 Euro urteilte das Freiburger Amtsgericht im Jahr 2014 auf eine Geldstrafe in Höhe von 130 Tagessätzen. Das Problem war, dass der Familienvater nach gängiger Rechtsprechung als vorbestraft gegolten hätte, wogegen er Berufung einlegte.

Das Landgericht zeigte sich milder, wenngleich die Höhe der Geldstrafe fast identisch blieb. Diese wird nun jedoch auf nur 90 Tagessätze verteilt, womit keine Vorstrafe registriert wird. Hintergrund dieser Regelung ist die Ersatzfreiheitsstrafe, die im Falle eines Nicht-Begleichens fällig wird. Diese liegt pro Tagessatz eines Tag Haft und ab dem 91. Tagessatz gilt man als vorbestraft.

Der Richter stellte schnell fest, dass keine große kriminelle Energie vorhanden sei. Zudem zeigte sich der Angeklagte nach dem Versicherungsbetrug reumütig und zahlte bereits einen Teil der Summe zurück. Festgestellt wurde, dass sich die Familie nach dem Brand ohnehin in einer unsicheren Situation befunden und daher eine Chance auf etwas mehr Geld genutzt hätte.

Bei Versicherungsbetrug

Der Versicherungsbranche zufolge ist jeder zehnte Schadensfall ein Betrug. Ob es sich bei einer Schadensmeldung um einen Fall für die Versicherung handelt, klären Versicherer mithilfe einer Schadenaufklärung. Besteht ein Verdacht auf Betrug, stellt der Sachbearbeiter folgende Kriterien auf den Prüfstand: Gibt es Zeugen und gab es in den vergangenen Monaten bereits Schadensfälle? Bei der Prüfung des Hergangs demonstrieren Antragsteller teils bereits verdächtiges Verhalten und hinterlassen Spuren ihres versuchten Betrugs durch wenig informative Aussagen, Rechnungen, die nicht den Schadensgegenstand betreffen oder Vernichtung des beschädigten Gegenstandes. Wird ein Versicherungsbetrug aufgedeckt, kann der Versicherer Strafanzeige stellen und zivilrechtliche wie strafrechtliche Maßnahmen einleiten.

Quelle: Badische Zeitung
 

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.