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asd

Fußball-WM führt zu Anstieg von Versicherungsbetrug

Die bald in Frankreich beginnende Fußball-WM wirft nicht nur bei den Einzelhändlern für Unterhaltungselektronik ihre Schatten voraus, wo mit perfektem Timing eine ganz neue Generation von TV-Geräten im HDR-Format auf den Markt gebracht wurde. Auch die Versicherungswirtschaft vermeldet zu solchen medialen Großereignissen wie bereits bei vergangenen Weltmeisterschaften und Olympischen Spielen auch diesmal wieder rapide ansteigende Fallzahlen rund um vermeintlich durch Unfälle zerstörte TV-Geräte. 

Der Hausherr stolpert über den Teppich direkt ins Gerät. Der Schoßhund stößt beim Toben gegen den Fernsehtisch. Die Putzfrau zerschlägt mit dem Besenstiel das LCD-Display. Ungewöhnliche Schäden häufen sich nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vor sportlichen Großereignissen wie Welt- oder Europameisterschaften. 

Branchenkenner gehen davon aus, dass es sich bei insgesamt rund 10 % der an die Versicherungen gemeldeten Schadensfälle branchenübergreifend um versuchte Betrügereien handelt. Der geschätzte jährliche Schaden für die gesamte Versicherungswirtschaft beläuft sich laut Brancheninsidern auf rund 4 Milliarden Euro. Im Bereich der TV-Geräte gibt es grundsätzlich auch ohne Großereignis Fälle, in denen technische Defekte den Versicherern als Fälle für die Hausratversicherung verkauft werden sollen. Misstrauisch werden die mit der Abwicklung betrauten Versicherungsmitarbeiter immer dann, wenn es Ungereimtheiten zwischen den gemeldeten Schadensbildern und dem geschilderten Ablauf eines Vorfalls gibt. 

Bei Schadensmeldungen rund um TV-Geräte ergaben Umfragen in Unternehmen der Versicherungsbranche etwa bei durchschnittlich jedem vierten Schadensfall Ungereimtheiten. Versicherungsnehmer sollten sich daher keineswegs der Illusion hingeben, dass in der Masse an zu bearbeitenden Versicherungsfällen keine genauere Prüfung stattfinden könnte. Angesichts der hohen Fallzahlen sind die Versicherer längst dazu übergegangen, suspekte Fälle von speziellen Gutachtern überprüfen zu lassen. 

Sollte der Gutachter zu dem Schluss kommen, dass es sich nachweisbar um einen Fall von versuchtem Versicherungsbetrug handelt, sind auch die Folgen für den Versicherungsnehmer nicht zu unterschätzen: Immerhin sieht das Gesetz hierbei nicht nur den Verlust des Versicherungsschutzes vor, sondern laut Strafrecht bei erwiesenem Betrug auch einen Strafrahmen für Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren. Dieser dürfte für den Versuch, sich ein neueres TV-Gerät zu erschleichen, wohl üblicherweise nicht voll ausgeschöpft werden. Trotzdem stellt sich die Frage, ob eine höhere Auflösung von Fußballübertragungen die möglichen Konsequenzen wirklich wert ist.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.