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Gemünden am Main: Diebstahl war Versicherungsbetrug

Gemünden am Main: Diebstahl war Versicherungsbetrug

Im September 2016 zeigte sich einmal mehr, dass beharrliche Ermittlungen in Sachen Versicherungsbetrug schließlich zum Ziel führen und einen Täter dingfest machen helfen. Konkret ging es um einen Fall von vermeintlichem Diebstahl in Gemünden am Main. Ein 28-jähriger Mann hatte gemeldet, dass sein Mobiltelefon entwendet worden sei. Erste Ermittlungen gingen noch nicht von einem Versicherungsbetrug aus, ergaben jedoch, dass das Gerät weiterhin genutzt wurde.

Die Spur führte zu einem 40-jährigen Rentner, der das Handy nach einer Hausdurchsuchung freiwillig herausrückte und angab, er habe das gebrauchte Gerät von einem Bekannten gekauft. Dieser konnte indes beweisen, dass er das Mobiltelefon auf ehrliche Weise erhalten und gegen Hifi-Boxen eingetauscht hatte. So schloss sich der Kreis der Ermittlungen und sie führten letztlich wieder zum Anzeigenerstatter zurück.

Dieser hatte sein Handy als gestohlen gemeldet und damit Versicherungsbetrug verübt.

Schließlich wurde das Gerät einmal getauscht und zum anderen von der Versicherung ersetzt. Die Folge war eine Strafanzeige wegen Versicherungsbetrug und Vortäuschen einer Straftat.*

Versicherungsbetrugsfälle reichen von der Lüge eines Versicherungsnehmers, der ein (nicht angeschlossenes) Fahrrad nach einem Diebstahl ersetzt haben möchte, bis hin zu Fällen um hochkriminelle Banden im Umkreis der Mafia. Die Täter riskieren hohe Strafen.

Versicherungssachbearbeiter stellen sich im Vorfeld von Sportveranstaltungen auf besonders viele Schadensfälle ein oder wenn das Nachfolgemodell eines neuen Smartphones auf den Markt kommt.

Eine private Haftpflichtversicherung zahlt nach gesetzlichen Vorschriften, der Schadenersatz soll einen Geschädigten so stellen, als sei der Schaden nicht eingetreten (§ 249 BGB). Eine Haftpflichtversicherung schaut zunächst, ob eine Reparatur möglich ist. Gerade bei Elektrogeräten mit schnell sinkenden Preisen ist die Reparatur oft teurer als der Zeitwert. Die Hausratversicherung deckt üblicherweise die Risiken Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Vandalismus. Anders als in der Haftpflichtversicherung können wegen grober Fahrlässigkeit Leistungen verweigert werden. Sachbearbeiter einer Versicherung ermitteln den Zeitwert, indem sie bei Ebay nachschauen, für wie viel beispielsweise ein gleich altes Smartphone gehandelt wird. Betrügerische Smartphone-Besitzer bekommen von der Haftpflichtversicherung also nicht mehr, als sie ohnehin beim Verkauf gebrauchter Geräte bekommen würden.

Wird ein Betrugsversuch entdeckt, kündigt die Versicherung den Vertrag. Einen neuen Vertrag bei einer anderen Gesellschaft zu bekommen, ist danach so gut wie unmöglich. Zudem kann eine Anklage und Verurteilung wegen Betrugs drohen. Die Höchststrafe beträgt fünf Jahre Haft, in schweren Fällen bis zu 10 Jahre (§ 263 StGB). Die Verjährung greift nach fünf Jahren.

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) schätzt, dass etwa ein Zehntel aller gemeldeten Versicherungsschäden als Betrugsdelikte einzustufen sind.

Die A.M.G. Detektiv AG untersucht im Auftrag von Versicherern verdächtige Fälle auf möglichen Betrug. Wir beraten Sie gerne zu Fragen rund um Legalität von Ermittlungen, gerichtsfähige Beweisführung und Kosten, die letztlich immer der Schuldige zu tragen hat. Unseren Mandanten kommt hier unsere langjährige Erfahrung als Detektei zugute. Mit 18 Büros in ganz Deutschland bieten wir unsere Dienstleistungen auch in Ihrer Nähe und zu ortsüblichen Tarifen an.

In unseren Fallbeispielen finden Sie weitere Einsatzgebiete unserer Detektei.

Quelle: Focus.de

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.