Anklage gegen 14 Personen erhoben
Einen umfangreichen Fall von Versicherungsbetrug verhandelte das Landgericht Gera. Seitens der Staatsanwaltschaft wurde nach erfolgten Ermittlungen Anklage gegen 14 Personen erhoben. Unter den Angeklagten war auch ein Rechtsradikaler, der ehemals für den Verfassungsschutz arbeitete.
Nach dem Stand der Ermittlungen war der ehemalige V-Mann der Drahtzieher des Versicherungsbetrugs. Darüber hinaus wurde ein weiterer V-Mann des Verfassungsschutzes angeklagt. Weitere Details in diesem Fall waren nicht bekannt.
Dem Prozess gingen Ermittlungen vor allem in Saalfeld voraus. Für den Versicherungsbetrug waren zahlreiche Scheinarbeitsverträge abgeschlossen worden. Die Bezüge in den Arbeitsverhältnissen waren ungewöhnlich hoch. Kurz nach Abschluss der Arbeitsverträge fügten sich die Angestellten offensichtlich selbst Verletzungen zu, bei denen ein Mediziner mit Betäubungsmitteln zur Stelle war. In mehreren Fällen wurden Finger gebrochen und bald Röntgenaufnahmen der gebrochenen Finger an die Versicherungen gesendet.
In der Folge zahlten die Berufsgenossenschaften und Krankenkassen wegen der Arbeitsunfälle die entstandenen Kosten, wodurch ein Schaden in Höhe von 1,8 Millionen Euro geltend gemacht wurde. Der Summe liegt ein Zeitraum zwischen 2008 und 2012 zugrunde.
Verhandelt wurde dieser groß angelegte Fall von Versicherungsbetrug vor der Jugendkammer des Landgerichts Gera. Nicht alle Angeklagten hatten zum Zeitpunkt der Verübung der Straftaten das 21. Lebensjahr vollendet und mussten sich daher entsprechend vor dem Jugendstrafrecht verantworten.
Der Prozess drohte aufgrund der Komplexität langwierig zu werden. Von diversen Umzugskartons mit Akten war die Rede und die Richter erhielten besonders leistungsfähige Computer, um die Lasten zu stemmen. Des Weiteren wurde zunächst kein geeigneter Gerichtssaal gefunden, da nach aktuellem Stand nicht ausreichend Platz für alle am Prozess beteiligten Personen vorhanden war. Jeder der Angeklagten wurde von zwei Verteidigern begleitet, allein dadurch wurden 42 Sitzplätze besetzt.
Der einstige V-Mann des Verfassungsschutzes Tino Brandt wurde im Januar 2019 zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Das Landgericht Gera sprach den Thüringer NPD-Funktionär schuldig des Betrugs an öffentlichen Einrichtungen und Versicherungsunternehmen. Mit Scheinverträgen, vorgetäuschten Krankheiten und Unfällen erschlich er Zahlungen von Versicherern. Brandt muss 134.000 Euro für den entstandenen Schaden zahlen. Tino Brandt war in 57 Fällen des gewerbsmäßigen Betrugs und in zwölf Fällen des versuchten Betrugs in der Zeit von 2009 bis 2011 schuldig. Zu seiner Strafe wird sexueller Missbrauch von Minderjährigen addiert. Zwei weitere Angeklagte erhielten Bewährungsstrafen.
Quelle: Ostthüringer Zeitung