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Geschäftsführer und Angestellter wegen Betrug vor Gericht

Geschäftsführer und Angestellter wegen Betrug vor Gericht

Betrug und Dokumentenfälschung

In Halle (Sachsen-Anhalt) wurde nach jahrelanger Verzögerung die Gerichtsverhandlung gegen den Geschäftsführer und einen Angestellten einer Baufirma eröffnet. Den beiden Männern wird vorgeworfen sich durch Betrug und Dokumentenfälschung zwischen 2007 und 2008 insgesamt rund 180.000 Euro illegal vom Staat erschlichen zu haben. 

Der heute 50-jährige Geschäftsführer der Firma soll zusammen mit dem 68-jährigen Angestellten in leitender Funktion die staatlichen Behörden um Sozialausgaben, dabei auch um staatliche Zuschüsse für die Einstellung von behinderten Arbeitnehmern, betrogen haben. Die Staatsanwaltschaft in Halle geht von mindestens 45 gefälschten Anträgen aus. Außerdem soll der Geschäftsführer in mindestens 23 Fällen auch Arbeitnehmer um ihren gerechten Lohn geprellt haben. Eigentlich hätte der Gerichtsprozess bereits 2012 anfangen sollen. Doch damals ermittelte die Staatsanwaltschaft noch gegen eine dritte Person, den Inhaber der Firma, der als Hauptverdächtiger und Anstifter des Betrugs gilt. Doch der 39-jährige Geschäftsinhaber flüchtete schon 2011 nach Südafrika. Dort wurde er in der Zwischenzeit verhaftet und sitzt in Untersuchungshaft wegen Mordverdacht. Er wird verdächtigt einen Bekannten ermordet zu haben, der sich geweigert hatte ihm eine Farm für den angebotenen Preis zu verkaufen. Da der Mordprozess gegen den Deutschen noch nicht begonnen hat, ist eine Auslieferung momentan unmöglich und wird bei einer Verurteilung mit hoher Wahrscheinlichkeit niemals möglich sein. Eine Vernehmung des Verdächtigen in Südafrika scheiterte nach mehrmaligen Versuchen ebenfalls.

Erst letztes Jahr hat Staatsanwalt Dennis Cernota die Ermittlungen gegen den Mann wegen des Betrugsfalls in Deutschland vorläufig eingestellt und konzentriert sich nun auf die beiden anderen Verdächtigen. Diese haben die Taten schon längst gestanden, behaupten aber, vom Besitzer der Baufirma manipuliert und zu den Betrügereien angestiftet worden zu sein. Aufgrund der langen Zeit, die zwischen der Tat und dem Beginn des Gerichtsprozesses liegt und auch wegen dem Fehlen des Hauptverdächtigen sowie Hauptzeugen, können beide Männer auf relativ milde Strafen hoffen. Dem Geschäftsführer droht lediglich eine Bewährungsstrafe, der Angestellte dürfte sogar mit einer Geldstrafe davonkommen.

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Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.