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Gießen: erfolgreiche Ermittlungen gegen Schwarzarbeit

Gießen: erfolgreiche Ermittlungen gegen Schwarzarbeit

Im Landkreis Gießen hat Schwarzarbeit offensichtlich einen schweren Stand. Hintergrund sind die überaus erfolgreichen Ermittlungen des Landes gegen diese besondere Form von Kriminalität. Wie die zuständige Landrätin berichtet, wurden 2016 Bußgelder in Höhe von rund 31.000 Euro verhängt. Besonderes Augenmerk lag dabei auch auf Schwarzarbeit im Handwerk die immer dann vorliegt, wenn ohne einen Eintrag in die Handwerksrolle gearbeitet wird.

Mit anderen Worten wird durch den Eintrag in die Handwerksrolle erst die Befähigung für die Ausübung einer Tätigkeit bestätigt, womit auch Auftraggeber sicher sein können, dass diese sach- und fachgerecht ausgeführt wird. Ein Großteil der Ermittlungen in Gießen geht direkt von der Handwerkskammer Wiesbaden aus bzw. wird von dieser angezeigt. Hinzu kommen Anzeigen anderer Ämter oder auch aus der Bevölkerung. Die Ermittlungen werden sodann einerseits über das Auswerten von Internetseiten und Zeitungsannoncen, andererseits über Besuche in den entsprechenden Betrieben durchgeführt.

Schwarzarbeit im Landkreis Gießen wurde allein im vergangenen Jahr in 66 Fällen vermutet, von denen 34 Fälle am Ende zur Verhängung eines Bußgeldes führten. Neben den klassischen Ermittlungen ist der Landkreis jedoch immer auch präventiv tätig und informiert Betriebe über die Möglichkeiten einer legalen Beschäftigung bzw. im Umkehrschluss über die Risiken, die durch die Förderung von Schwarzarbeit entstehen.

Ein problematischer Trend im Handwerk ist die Bausanierung durch Minijobber. Gerade in der letzten Zeit haben mehr und mehr Hauseigentümer diese vermeintlich günstige Herangehensweise für sich entdeckt und umgehen damit das Gebot, dass handwerkliche Tätigkeiten auch von Handwerkern ausgeführt werden müssen. Faktisch ist es jedoch so, dass Minijobs lediglich für haushaltsnahe Dienstleistungen in Frage kommen und daher keine Handwerksleistungen ausgeführt werden dürfen. Wer hier auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich vor Beginn der Arbeiten die Handwerkskarte des Betriebs zeigen lassen und abgleichen, ob die angebotenen Gewerke auch dort eingetragen sind.

Zudem gibt sowohl die Kreishandwerkerschaft Gießen als auch die Handwerkskammer Wiesbaden auf den entsprechenden Webseiten sowie telefonisch Auskünfte. Schwarzarbeit lässt sich vor allem dann verhindern, wenn ausreichend Aufklärung erfolgt ist und auch potenzielle Kunden genau wissen, was erlaubt ist und was nicht.

Quelle: Focus.de

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.