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Gießen: Vorwürfe wegen Schwarzarbeit in Reinigungsbetrieben

Gießen: Vorwürfe wegen Schwarzarbeit in Reinigungsbetrieben

In Gießen und Umgebung soll es immer wieder zu Schwarzarbeit kommen. Unter besonderem Verdacht steht dabei die Reinigungsbranche – zumindest nach Ansicht der IG Bau Nordhessen. Diese hatte Ende 2016 der Reinigungsbranche entsprechende Versäumnisse vorgeworfen und forderte eine deutliche Ausweitung der Ermittlungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls.

Im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Gießen wurden im vergangenen Jahr lediglich zwanzig Ermittlungen wegen Schwarzarbeit durchgeführt. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Zahl der Kontrollen damit noch einmal halbiert, was nach Ansicht der Gewerkschaften deutlich zu wenig ist. Bedenkt man zudem, dass 2015 lediglich fünf Bußgeldverfahren eingeleitet wurden, lässt sich nur schwerlich von Ermittlungsdruck sprechen.

Einer der Gründe für die seltenen Ermittlungen war das fehlende Personal. Das Hauptzollamt hielt dem entgegen, dass es bei den Ermittlungen nicht um die Quantität, sondern auch um Qualität und Erfolge geht. Entsprechend sei der Fokus der Arbeit neu ausgerichtet worden, was mit zahlenmäßig weniger Ermittlungen gegen Schwarzarbeit einherging.

Als Grund für die Schwarzarbeit sieht die IG Bau vor allem die Vorgaben durch die Arbeitgeber, die innerhalb eines legalen Rahmens schlichtweg nicht zu schaffen seien. Aus diesem Grund entstehen unbezahlte Überstunden, die entweder einen Verstoß gegen den Mindestlohn darstellen oder in Schwarzarbeit vergolten werden.*

In Berlin wurde 2018 durch Schwarzarbeit ein Schaden von mindestens 90 Millionen Euro festgestellt. Die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ (FKS) des Hauptzollamtes Berlin führte in diesem Jahr rund 1.600 Kontrollen durch. Sie schrieb mehr als 4.000 Anzeigen und stellte dabei einen Schaden für die Gemeinschaft der Steuerzahler in Höhe von 90 Millionen Euro fest. Die „Hitliste“ der Branchen, in denen Schwarzarbeit grassierte, waren Baugewerbe, Transportgewerbe, Gastronomie und Reinigungsgewerbe.

Ermittlungen gegen einen in Franken ansässigen Dienstleister für Hotelbetriebe mündeten Anfang Juni 2019 in einer bundesweiten Durchsuchungsaktion von dreizehn Wohnungen und Büros durch den Zoll. Das Serviceunternehmen übernimmt die Reinigung von Hotelzimmern für verschiedene, teils namhafte Hotels. Dem 65-jährigen Geschäftsführer wird in einer Vielzahl von Fällen das Veruntreuen von Arbeitsentgelt zur Last gelegt. Die tarifvertraglichen Vorgaben der Reinigungsbranche regeln Wochenarbeitszeiten und Stundenlöhne. Eine reine Entlohnung nach Anzahl der gereinigten Hotelzimmer führte ohne Beachtung der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zu Abweichungen gegenüber dem tariflichen Lohn, der nicht in zutreffender Höhe an die Sozialversicherungsträger gemeldet wurde.

Die Durchsuchungen fanden mit Rücksicht auf den laufenden Hotelbetrieb mit hohem Personaleinsatz in ziviler Einsatzkleidung statt und galten in erster Linie dem Reinigungsbetrieb. Reinigungskräfte wurden zu ihrer Entlohnung befragt und Beweismaterialien sichergestellt.

Im Herbst 2019 sagte Hamburg den Themen Schwarzarbeit und Dumpinglöhne den Kampf an und erhöhte zum Beweis die Zahl der Stellen beim Hauptzollamt um rund 40 Prozent.

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Quelle: HNA

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.