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Hamburg Harburg: mehr Videoüberwachung in Restaurants

Hamburg Harburg: mehr Videoüberwachung in Restaurants

Ist eine Videoüberwachung in einem Restaurant, einem Café oder gar einer Imbissbude rechtlich zulässig? Diese Frage wird derzeit in Hamburg bzw. Harburg überaus kontrovers diskutiert. Ein Beispiel für eine Videoüberwachung ist ein Café in Buchholz, in dem eine unauffällig platzierte Videoüberwachung untergebracht wurde. Einen ähnlichen Weg beschreiten auch ein Eissalon in Buchholz sowie verschiedene Restaurants und Bistros in Harburg. Nach Angaben der Betreiber dienen die Kameras in erster Linie der Abschreckung, trägt jedoch auch einer gestiegenen Anzahl an Straftaten Rechnung.

Konkret richtet sich die Videoüberwachung gegen Diebstähle, die in den letzten Jahren deutlich zugenommen haben. So wurde mehrfach die deutlich sichtbare Trinkgeldkasse entwendet und auch Dekorations-Elemente wie ein Fußballtrikot wurden gestohlen. Die Videoüberwachung nimmt aus diesem Grund den Gastraum sowie den Eingangsbereich und den Tresen ins Visier und ist somit dazu geeignet, jeden Diebstahl aufzuzeichnen. In aller Regel handelt es sich dabei um Technik, die gleichermaßen Bild und Ton aufzeichnet und die Daten über eine App auf einen Server im Internet überträgt. Seitens der Gastronomie-Betreiber wird darauf hingewiesen, dass die Daten in aller Regel nicht beachtet werden, jedoch ein größeres Sicherheitsgefühl erzeugt wird.

Die niedersächsische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat ebenfalls eine größere Zahl an Videoüberwachung in Restaurants beobachtet, während der hamburgische Zweig des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) noch abwiegelt. Einer der Gründe kann auch darin liegen, dass die Installation von Kamera in juristischer Hinsicht durchaus problematisch ist und sich in einer Grauzone befindet. Einzelprüfungen ergeben nahezu immer, dass die Videoüberwachung in der bestehenden Form nicht zulässig ist und gegen den Datenschutz verstößt.

Abzuwägen sind stets die Interessen des Betreibers, der naturgemäß sein Hab und Gut schützen möchte sowie die Persönlichkeitsrechte der gefilmten Personen. Hinzu kommen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in aller Regel ebenfalls auf den Videos erscheinen und damit fast lückenlos überwacht werden.

Noch ist es jedoch so, dass kaum Ermittlungen stattfinden und eine unerlaubte Videoüberwachung daher selten geahndet wird. Theoretisch können jedoch Bußgelder verhängt werden.

Quelle: Hamburger Abendblatt
 

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.