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Hamm: Vorgetäuschte Krankheit führt zu Kündigung

Hamm: Vorgetäuschte Krankheit führt zu Kündigung

Eine vorgetäuschte Krankheit kann durchaus zu einer fristlosen Kündigung führen. Dies entschied das Landesarbeitsgericht im nordrhein-westfälischen Hamm und gab damit einem Arbeitgeber Recht. Im konkreten Fall ging es um einen Mitarbeiter, der als Produktionshelfer in einem Unternehmen angestelt war und erfolglos einen Urlaubsantrag eingereicht hatte. Dieser war spontan eingereicht worden und nach Ablehnung durch den Vorgesetzten mit den Worten „Dann gehe ich jetzt zum Arzt“ kommentiert worden.

Tatsächlich ging der Arbeitnehmer am nächsten Tag zum Arzt und besorgte sich eine amtliche Krankschreibung. Damit handelte es sich offensichtlich um eine vorgetäuschte Krankheit, was seitens des Arbeitgebers zur fristlosen Kündigung führte.Die Folge war eine Klage durch den Arbeitnehmer, die zunächst vom Arbeitsgericht Dortmund abgewiesen wurde. Die nächste Instanz war dann das Landesarbeitsgericht Hamm, das dem Arbeitgeber ebenfalls Recht gab und damit die fristlose Kündigung als rechtens anerkannte.

Hintergrund für das Gerichtsurteil über vorgetäuschte Krankheit war die Ankündigung des Mannes, er sei am kommenden Tag krank. Offensichtlich lagen keinerlei Hinweise für eine spontane Erkrankung oder bereits bestehende Symptome vor. Mit anderen Worten bestand ein direkter Zusammenhang zum abgelehnten Urlaubsantrag und es konnten keine Anzeichen einer echten Krankheit nachgewiesen werden. Ebenfalls hatte keinerlei Untersuchung durch einen Arzt stattgefunden, sondern die Krankschreibung sei lediglich anhand der Angaben des Mannes vorgenommen worden.

Grundsätzlich erkannte das Landesarbeitsgericht Hamm jedoch an, dass eine Krankheit auch im Vorfeld angekündigt werden kann. Dies setzt jedoch voraus, dass schon Symptome vorliegen bzw. sich der Arbeitnehmer schlecht fühlt. Wenn es sich allerdings lediglich um eine Art des unerlaubten Urlaubs handelt, ist von einer vorgetäuschten Krankheit auszugehen.

Interessant ist in diesem Kontext, dass vorgetäuschte Krankheit vielfach auch in Kombination mit Schwarzarbeit vorkommt. In diesen Fällen beziehen die Arbeitnehmer Geld von ihrer Versicherung oder einem Sozialversicherungsträger, üben jedoch eine unangemeldete Tätigkeit aus. Oftmals werden solche Fälle von vorgetäuschter Krankheit durch einen Privatdetektiv aufgedeckt und können vor Gericht zu empfindlichen Geldstrafen oder gar Gefängnis führen.

Quelle: Rechtsanwalt.com

Bild: Matthias Preisinger / PIXELIO

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.