Am Hauptbahnhof des rheinland-pfälzischen Kaiserslautern kommt es vorerst zu keiner Videoüberwachung. Entsprechende Diskussionen wurden erst einmal durch ein klares Statement seitens der polizeilichen Ermittler beendet. Diese widersprechen damit der Forderung der CDU-Fraktion im Stadtrat, die eine Videoüberwachung in der Stadt gefordert hatte.
Auslöser für die erneut aufflammende Diskussion war eine Schlägerei, in deren Folge ein 40-jähriger Mann seinen Verletzungen erlag. Angesichts der Schwere des Vorfalls stellte sich die Frage, ob eine Videoüberwachung bei der Verhinderung oder auch der Aufklärung der Straftat geholfen hätte, was von Seiten der Polizei jedoch entschieden verneint wird. Die Ermittler weisen in diesem Zusammenhang auf die Weitläufigkeit des Areals hin und stellen heraus, dass gleich eine Fülle an Kameras erforderlich wären, um dieses adäquat abzusichern. Erfahrungen aus anderen Städten zeigen allerdings, dass dies durchaus möglich ist und auch für mehr Sicherheit sorgen kann.
Ein weiteres Problem bei der Installation einer Videoüberwachung in Kaiserslautern ist die benötigte Qualität der Aufnahmen. Kameras hätten in dem Areal, in dem die Schlägerei stattfand, kaum Wirkung gezeigt und hätten zielgerichtet installiert gewesen sein müssen.
Ebenfalls führen die Ermittler der Polizei Kaiserslautern den Rückgang der Kriminalität als Argument ins Feld. Auch auf dem Vorplatz des Bahnhofs zeigen sich in den letzten Jahren weniger Straftaten, sodass die Installation einer Videoüberwachung nach Ansicht der Behörden nicht erforderlich ist. Dem ließe sich jedoch die Schwere des jetzigen Verbrechens entgegen halten. Hinzu kommt, dass eine Videoüberwachung durchaus auch für das subjektive Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger verantwortlich ist und dieses maßgeblich steigert. Des Weiteren sorgt die Installation von Kameras dafür, dass mögliche Straftäter abgeschreckt werden und somit eine weitere Verringerung der Straftaten erreicht werden könnte.
Statistiken weisen aus, dass es am Bahnhof Kaiserslautern vor allem um Diebstahl, Verkehrsdelikte sowie ausländerrechtliche Verstöße geht. Gewaltdelikte waren bislang nicht an der Tagesordnung, doch sollte dieses Aspekt unbedingt im Auge behalten werden.
Quelle: Rheinpfalz.de