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Kelkheim: Gerichtsverhandlung nach Drogenfund

Kelkheim: Gerichtsverhandlung nach Drogenfund

Fünf Geständnisse vor dem Landgericht Frankfurt am Main

Es war einer der größten Drogenfunde der letzten Jahre. In Kelkheim im Main-Taunus-Kreis hatten Ermittler gleich 1.500 Cannabis-Pflanzen sichergestellt. Die Durchsuchung fand bereits im November des Jahres 2017 statt. Der Prozess begann vor dem Landgericht Frankfurt am Main mit gleich fünf Geständnissen. Auf diese Weise wurde die Urteilsfindung merklich erleichtert, da sämtliche Angeklagte vollumfänglich „auspackten“ und damit keinerlei Zweifel mehr blieben.

Bei der Pflanzenzucht in Kelkheim handelte es sich bereits um eine Großplantage. Neben den 1.500 Pflanzen wurden auch 1,2 Kilogramm Marihuana und damit die getrockneten Blütenstände sichergestellt. Damit nicht genug, denn die Ermittler fanden zudem Kästen für die Anzucht der Pflanzen sowie Strahler und Lampen. Als besonders belastend galt das gefundene Verpackungsmaterial, denn dadurch wurde deutlich, dass die Drogen für den Verkauf bestimmt waren.

Die Cannabis-Plantage befand sich in einer Lagerhalle in Kelkheim und war über einige Zeit unbemerkt geblieben. Die Ermittlungen wurden erst durch eine telefonische Überwachungsanlage zum Erfolg geführt.

Angesetzt waren insgesamt sechs Verhandlungstage. Seitens der Verteidiger der fünf Angeklagten wurden die Vorwürfe zunächst nur in einer sehr allgemeinen und pauschalen Form eingeräumt. Mit anderen Worten wurden die Details erst später geklärt und konnten einen erheblichen Unterschied beim Strafmaß ergeben. Der Vorwurf lautete auf Herstellung und Handel mit Betäubungsmitteln und sollte nach Ansicht der Anklage mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis geahndet werden. Drei der fünf Angeklagten befanden sich bereits in Untersuchungshaft, sodass diese Haftstrafe auf die Gesamtstrafe angerechnet würde.

Relevant war vor Gericht natürlich auch die Frage nach dem bisherigen Lebenslauf und eventuellen Vorstrafen. Ob es am Ende jedoch nur zu einer Bewährungsstrafe ausreichte, konnte angesichts der Schwere der Taten getrost bezweifelt werden. Trotz umfangreicher Diskussionen ist Cannabis hierzulande immer noch verboten, was sich auch in den kommenden Jahren nicht ändern dürfte.

Das Urteil vom Sommer 2020

Ein Mitbetreiber der Cannabisplantage wurde letztlich vom Landgericht Frankfurt zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und einer Geldauflage von 3.000 Euro verurteilt. Der 41-Jährige hatte ein Geständnis abgelegt. Er war vor allem als Fahrer von Drogen aktiv und wurde deshalb wegen Beihilfe verurteilt. Andere Mitbetreiber der Plantage waren bereits Mitte 2018 vom Landgericht zu Haftstrafen von bis zu vier Jahren verurteilt worden.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung
 

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.